Rezeptfreie Medikamente sollen per Post versendet werden können
Apotheken und Drogerien dürfen bislang rezeptpfreie Medikamente nur gegen Vorweisen eines ärztlichen Rezepts versenden. Darauf angesprochen, ob es nicht angebracht wäre, dass dies zu Krisenzeiten doch möglich wäre, meinte Daniel Koch BAG, dass dies «durchaus sinnvoll» sein könnte. Bisher habe sich die Frage aber noch nicht gestellt, sagte Koch am Montag vor den Medien.
Doch damit muss sich das BAG nun befassen. Die Zur Rose Suisse AG hat am Montag einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Die Versandapotheke fordert, dass etwa Präparate zur Behandlung von Grippe- oder Erkältungssymptomen befristet auf die Corona-Zeit auch per Post versendet werden dürfen.
«Es ist unverständlich, dass kranke Personen sich zwar Lebensmittel und rezeptpflichtige Medikamente nach Hause liefern lassen können, für den Bezug dringend notwendiger rezeptfreier Medikamente, welche Grippe- und Erkältungssymptome lindern, aber grundsätzlich in die Apotheke gehen müssen», sagt Zur-Rose-CEO Walter Oberhänsli. Dabei würden die kranken Person sich und auch die Angestellten einem Risiko aussetzen.