Militärdienst

Schweizer Militär und Social Media – geht das auf?

29.01.2024, 07:46 Uhr
· Online seit 29.01.2024, 06:57 Uhr
Im Internet kursieren Unmengen an Beiträgen von Angehörigen der Schweizer Armee im Dienst. Während einige stolz in der Uniform posieren, zeigen andere die lustigen Seiten des Militärs – und nochmals andere zeigen fahrlässiges Verhalten. Wie steht die Schweizer Armee zu diesen Beiträgen?

Quelle: ArgoviaToday

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Im Zeitalter der Digitalisierung ist auch die Schweizer Armee überall im Internet anzutreffen. Mit weit über 200 Kanälen gewährt sie den Usern Einblick in das Geschehen im Militär. Fast jede Truppe hat einen eigenen Kanal. So sieht man zum Beispiel abgekämpfte Gesichter der Infanterie-Offiziersaspiranten nach dem 100-Kilometer-Marsch, die Grenadier-Rekruten beim Fassen des neuen Ausrüstungs- und Bekleidungssystems (MBA), Küchenchefs, die kreative Menüs auf den Teller zaubern und viele andere.

Nebst diesen offiziellen Accounts werden auch jede Menge Konten mit militärischem Inhalt von Privatpersonen betrieben. Während einige Beiträge teilen, welche die Ernsthaftigkeit, Kompetenz und Ästhetik der Armee und ihren Angehörigen (ADA) zeigen. Ähnlich wie bei den offiziellen Accounts werden Bilder und Videos von Übungen, kraftvollen Fahrzeugen und Soldaten und Kadern, die sich in Uniform und Ausrüstung entweder schneidig oder komplett verdreckt vor der Kamera ablichten lassen, geteilt.

Doch es gibt auch Seiten, welche die etwas lustigeren Aspekte im Dienst hervorheben. Ein Instagram-Account, der sich in den letzten Jahren mit «humoristischen» Militär-Inhalten einen Namen gemacht hat, ist «Armysieche». Zu sehen sind vor allem «Memes», die sich auf den militärischen Alltag beziehen und Videos von Missgeschicken und Tätigkeiten von Soldaten und Rekruten, die etwas zu viel Pause haben.

Manchmal tauchen jedoch auch Beiträge auf, in denen fahrlässiges und zum Teil gefährliches Verhalten zum Vorschein kommt. Beispielsweise ein Angehöriger der Armee, der einen Holzpflock von einer mehrere 100 Meter hohen Brücke runterwirft, oder ein anderer, der seine persönliche Waffe herumwirft. Dem Betreiber der Seite gehe es nicht darum, die Armee in ein schlechtes Licht zu rücken, sondern aufzuzeigen, dass im Militär nicht immer alles streng ist und es auch die lustigen Momente im Dienst gibt, wie er im vergangenen Jahr gegenüber der Militär-Zeitschrift «Schweizer Soldat» mitteilte. Nebst diesem etwas prominenteren Beispiel gibt es noch weitere Accounts, welche den militärischen Alltag auf eine ähnliche Weise inszenieren.  Die Frage steht im Raum, was überhaupt rechtmässig geteilt werden darf und was schon zu weit geht.

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Was darf eigentlich geteilt werden?

Bilder und Videos aus dem militärischen Alltag auf Social Media zu teilen, ist gemäss Armeesprecher Mathias Volken grundsätzlich erlaubt, sofern einige Bedingungen eingehalten werden. Konkret bedeutet dies, dass die Geheimhaltungsvorschriften (unter anderem TOZZA) nicht verletzt werden und bei diesen Beiträgen die Reputation der Armee nicht gefährdet wird.

Des Weiteren gilt wie im zivilen Leben, dass der Persönlichkeits- und Datenschutz gewährleistet werden muss. In Einsätzen wie am Weltwirtschaftsforum WEF oder im Ausland zu Friedensförderungszwecken können dabei noch spezifischere Bestimmungen dazu kommen. Diese werden in der Regel im Operations- oder Dienstbefehl festgehalten.

Sensibilisierung im Umgang mit Social Media

Laut Volken werden die Armeeangehörige sowohl in den Rekrutenschulen als auch in den Fortbildungsdiensten unter anderem im Bereich der integralen Sicherheit, der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie im Umgang mit Social Media sensibilisiert. «Wir wollen, dass sich die Armeeangehörigen bewusst sind, was das für Auswirkungen auf den Einsatz und auf die Sicherheit haben kann, wenn solche Vorschriften nicht eingehalten werden», erklärt Volken gegenüber ArgoviaToday. Des Weiteren sollen die Dienstleistenden befähigt werden, Social Media richtig, sicher und vorschriftsgemäss anzuwenden.

Auf den Kanälen von Schulen und Verbänden sind die Kommandanten dafür verantwortlich, dass diese Vorschriften so umgesetzt und überprüft werden. Auf privaten Konten von Armeeangehörigen ist es jedoch der Verfasser selbst, der für seine veröffentlichten Beiträge verantwortlich ist. «Es ist nicht die Aufgabe der Armee und wir haben auch nicht die Möglichkeiten dazu, sämtliche Aktivitäten von Armeeangehörigen auf Social Media zu überwachen», so Volken.

Fahrlässige Inhalte können Konsequenzen haben

Trotz Sensibilisierung und Appell an den gesunden Menschenverstand gelangen trotzdem immer wieder Beiträge ins Netz, welche kein gutes Licht auf die Armee werfen. Je nach Inhalt kann das Konsequenzen haben. «Wenn wir feststellen, dass publizierte Beiträge gegen die Geheimhaltungs- beziehungsweise Sicherheitsvorschriften verstossen oder rassistisch, sexistisch, gewaltverherrlichend oder menschenverachtend sind, tolerieren wir das nicht», sagt Volken. Solche Fälle werden verfolgt und entsprechenden Hinweisen nachgegangen.

Was für Konsequenzen drohen, kommt gemäss Volken auf den einzelnen Fall und das Ausmass an. Verstösse sind grundsätzlich als Nichtbefolgung von Dienstvorschriften strafbar und können disziplinarisch geahndet werden. Darin beinhaltet sind Ausgangssperren von drei bis 15 Tagen und Bussen bis zu 1000 Franken oder bis zu zehn Tagen Arrest. Je nach Ausmass könne es auch eine Untersuchung durch die Militärjustiz zur Folge haben.

Ist man unsicher, ob ein Bild oder Video negative Folgen haben könnte, rät der Armeesprecher den Kommandanten oder einen anderen militärischen Vorgesetzten mit diesem Anliegen zu konsultieren. «Zudem stehen die Social-Media-Spezialisten von der Kommunikation Verteidigung mit Rat und Tat zur Seite», sagt Volken weiter.

veröffentlicht: 29. Januar 2024 06:57
aktualisiert: 29. Januar 2024 07:46
Quelle: ArgoviaToday

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