Schweiz

Selbstgebauter Sprengstoff: Parlament schränkt Zugang zu Chemikalien ein

22.09.2020, 12:02 Uhr
· Online seit 22.09.2020, 12:02 Uhr
Privatpersonen haben künftig nur noch eingeschränkt Zugang zu Chemikalien haben, aus denen Sprengstoffe hergestellt werden kann. Das Parlament hat eine Gesetzesrevision des Bundesrates abgesegnet. Damit soll der Terrorismus bekämpft werden.
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(agl) Der Nationalrat will die Verfügbarkeit von Chemikalien einschränken, die zum Bauen von Bomben verwendet werden können. Nach dem Ständerat hat er am Dienstag einer entsprechenden Gesetzesvorlage des Bundesrates zugestimmt. Bei den Chemikalien handelt es sich unter anderem um Haarbleich- oder Desinfektionsmittel, Dünger und Lösungsmittel. Ab einer gewissen Konzentration sollen Privatpersonen nur noch eingeschränkt Zugang zu diesen Stoffen haben, da diese missbräuchlich verwendet werden können.

Ein Antrag der SVP, nicht auf die Vorlage einzutreten, blieb chancenlos. Die Partei sah in der Vorlage eine weitere Einschränkung der Bürger. Poolbesitzer oder Jäger könnten künftig nicht mehr auf benötigte Chemikalien zugreifen, argumentierte Erich Hess (BE). Für die anderen Parteien überwog jedoch das Argument, dass die Schweiz als einziges Land in Europa keine Regulierung für die sogenannten Vorläuferstoffe kennt. Justizministerin Karin Keller-Sutter versicherte, dass in den Geschäften noch genügend Produkte mit niedriger Konzentration für die Bevölkerung verfügbar sein würden.

Keine Meldepflicht bei Diebstahl und Verlust

Für die Grünen ging der Gesetzesvorschlag teilweise gar zu wenig weit. Sie forderten eine Meldepflicht bei Diebstahl oder Verlust von explosionsfähigen Stoffen. Unterstützung erhielten sie von der Mitte-Fraktion. Hier brauche es kein «kann», sondern ein «muss», so Martin Candinas (CVP/GR). Der Nationalrat blieb jedoch bei der Vorlage des Bundesrats, der lediglich eine Möglichkeit zur Meldung vorsieht. Dies auch, weil eine Meldepflicht grossen bürokratischen Aufwand bedeuten würde.

Der Bundesrat will in seiner Vorlage zudem ermöglichen, dass das Bundesamt für Polizei (Fedpol) zur Identifizierung die AHV-Nummer verwenden kann. Eine Minderheit der Grünen, diesen Absatz zu streichen, wurde ebenfalls abgelehnt. Das geltende Gesetz erlaube die Verwendung der AHV-Nummer bereits, so Keller-Sutter. Aktuell brauche es dazu aber noch eine Spezialgesetzgebung. Am Ende stimmte der Nationalrat der Vorlage mit 164 zu 27 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Grenzwerte und Substanzen sollen der EU angepasst werden

Während die EU seit 2014 die Vermarktung und Verwendung von Vorläuferstoffen reglementiert, sind diese in der Schweiz uneingeschränkt erhältlich, seit 2005 die Giftgesetzgebung abgeschafft wurde. Der Bundesrat fürchtet, dass Kriminelle für die Beschaffung der Vorläuferstoffe deshalb auf die Schweiz ausweichen. Welche Substanzen genau von dem Gesetz betroffen sein werden, ist noch nicht klar. Gemäss Botschaft des Bundesrats ist es sinnvoll, Substanzen und Konzentrationsgrenzwerte jenen der EU anzupassen.

Laut der Gesetzesvorlage müssen Privatpersonen über eine Bewilligung verfügen, um sogenannte Vorläuferstoffe zu kaufen. Als Vorläuferstoffe gelten chemische Stoffe, die zur Herstellung von explosionsfähigen Stoffen verwendet werden können. Weiter verbietet das Gesetz die Herstellung und den Besitz von explosionsfähigen Stoffen durch Private.

veröffentlicht: 22. September 2020 12:02
aktualisiert: 22. September 2020 12:02
Quelle: CH Media

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