Der Ständerat verwarf die Vorlage mit 24 zu 18 Stimmen und den Kredit mit 25 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung. Er ist damit dem Bundesrat gefolgt, der sich in seiner Stellungnahme dagegen ausgesprochen hatte.
Das Gesetz verlangt, dass Kinder in der Schweiz bei Bedarf schon vor dem Eintritt in den Kindergarten gezielt gefördert werden können. Die geltende Altersgrenze für die Kinder- und Jugendförderung soll auf den Zeitpunkt der Geburt gesenkt werden. Mit den Förderungsmassnahmen soll verhindert werden, dass Kinder mit grossen Unterschieden in ihrer Entwicklung in die Schulkarriere starten.
Vorgesehen ist, dass der Bund pro Jahr höchstens vier Kantonen einmalig Finanzhilfen gewähren kann, und zwar für die Dauer von je drei Jahren in der Höhe von jährlich 100'000 Franken. Insgesamt sollen in den nächsten zehn Jahren 8,45 Millionen Franken einsetzt werden. Die vorberatende Kommission des Ständerats hatte die Vorlage noch mit 8 zu 5 Stimmen angenommen.
Kleiner Betrag
Der Betrag sei zwar klein, könne aber vieles bewirken, sagte Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU), die im Rat die Auffassung der Kommissionsmehrheit vertrat. Die Autonomie der Gemeinden und Kantone werde vollständig respektiert.
Benedikt Würth (CVP/SG) erklärte hingegen, die Kantone und Gemeinden erfüllten diese Aufgabe gut. Die Vorlage verletze zudem das Prinzip der Subsidiarität. Die Aufgabe sei vollständig in der Kompetenz der Kantone. Zudem würde ein Kanton höchstens 300'000 Franken erhalten. Das sei sehr wenig Geld und müsse in Relation zum administrativen Aufwand gestellt werden. Würth befürchtet auch, dass die Vorlage der erste Schritt sei, dass sich der Bund langfristig mit mehr Mitteln in diesem Bereich engagiere.
Auch Bundesrat Alain Berset (SP) betonte im Rat, dass die Politik der kleinen Kinder in die Kompetenz der Kantone falle. Das Anliegen sei zwar wichtig, liege aber bei den Kantonen.
Wichtige Jahre
Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von SP-Nationalrat Matthias Aebischer (BE) zurück. Er verlangte, dass Kinder bereits vor dem Kindergartenalter zur Zielgruppe des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes gehören.
Oft würden die Weichen gerade in den frühen Jahren gestellt, schrieb Aebischer in seinem Vorstoss. Zudem habe sich die Schweiz mit der Ratifizierung der Uno-Kinderrechtskonvention im Jahre 1997 verpflichtet, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Kindern von Geburt an zu erfüllen.
Der Nationalrat hatte der Vorlage in der Sommersession mit 109 zu 75 Stimmen bei vier Enthaltungen zugestimmt. Nach dem Nichteintreten des Ständerats entscheidet er noch einmal darüber.