Ständeratskommission will keine Laufzeitbeschränkung für alte AKW

· Online seit 12.08.2015, 16:29 Uhr
Die Energiekommission des Ständerates (UREK) will die Laufzeit der ältesten Atomkraftwerke nicht begrenzen. Sie will die AKW-Betreiber auch nicht dazu verpflichten, ab 40 Betriebsjahren ein Langzeitbetriebskonzept vorzulegen.
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Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 7 zu 6 Stimmen, auf beides zu verzichten, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Nach dem Willen der Kommissionsmehrheit soll die heutige Regel bestehen bleiben: Atomkraftwerke sollen so lange laufen dürfen, wie die Aufsichtsbehörde ENSI sie als sicher einstuft.

Der Nationalrat hatte sich bei den Beratungen zur Energiestrategie 2050 dafür ausgesprochen, die Laufzeit der ältesten AKW auf 60 Jahre zu beschränken. Benzau I müsste damit im Jahr 2029 vom Netz gehen, Beznau II im Jahr 2031.

Nach 40 Jahren sollen Atomkraftwerke nach dem Willen des Nationalrates zudem nur dann weitere 10 Jahre laufen dürfen, wenn das ENSI das Konzept bewilligt. Nach Ablauf der Frist könnten die Betreiber erneut ein Konzept vorlegen. Nicht zuletzt das ENSI hatte sich präzisere Regeln gewünscht. In der Ständeratskommission haben sich diese nun aber nicht durchgesetzt.

Die geltenden Regeln genügten, um den sicheren Betrieb der Atomkraftwerke zu gewährleisten, befand die Mehrheit. Das Langzeitbetriebskonzept bringe keine Verbesserungen. Es würde im Gegenteil zu einer Rechts- und Investitionsunsicherheit. Bereits im Nationalrat hatten die Gegner vor Entschädigungsforderungen der AKW-Betreiber gewarnt.

Voraussichtlich wird sich auch das Stimmvolk mit der Frage befassen, wie lange AKW laufen dürfen. Die Grünen fordern mit ihrer Atomausstiegsinitiative, dass die Laufzeit für alle AKW auf 45 Jahre begrenzt wird. Beznau I müsste ein Jahr nach Annahme der Initiative vom Netz gehen.

Kaum umstritten war in der Ständeratskommission, dass in der Schweiz keine neuen Atomkraftwerke gebaut werden sollen. Die UREK folgte in diesem Punkt mit 11 zu 2 Stimmen dem Bundesrat und dem Nationalrat.

Dem Nationalrat gefolgt ist die Ständeratskommission zudem bei den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für energetische Sanierungen von Gebäuden. Die Befürworter möchten damit zusätzliche Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz schaffen. Um Mehrfachförderungen zu vermeiden, hat die Ständeratskommission jedoch Änderungen beschlossen.

Noch nicht entschieden hat sie über die Details zur Förderung der Wasserkraft. Bereits früher hatte die Kommission sich dafür ausgesprochen, der Wasserkraft in der Energiestrategie mehr Gewicht zu geben. Sie befasste sich in der Folge mit verschiedenen Fördermodellen. Die Beratungen sollen am 19. August abgeschlossen werden.

Bereits in früheren Sitzungen war die Ständeratskommission von Beschlüssen des Nationalrats abgewichen: Sie will keine Anreize für Elektrizitätswerke schaffen, weniger Strom zu verkaufen und so das Stromsparen zu fördern. Der Nationalrat hatte sich für ein Bonus-Malus-System ausgesprochen.

veröffentlicht: 12. August 2015 16:29
aktualisiert: 12. August 2015 16:29
Quelle: SDA

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