SVP: Familien sollen weiterhin nach Italien zurückgeschickt werden dürfen
(gb.) Aufgrund eines Gesetzes des ehemaligen italienischen Innenministers Matteo Salvini sind zurzeit keine Zurückweisungen von asylsuchenden Familien nach Italien mehr möglich. Dies entschied das Bundesgericht in einer Reihe von Urteilen, wie CH Media berichtete.
Mit Salvinis Gesetz habe sich die Situation in italienischen Asylzentren verschlechtert. Eine angemessene Unterbringung sei nicht mehr gewährleistet, so die Argumentation des Bundesgerichts.
Die SVP sieht das anders. Das Bundesverwaltungsgericht untergrabe mit ihrem Entscheid das Dublin-Abkommen, nach welchem das Einreiseland für die Bearbeitung des Asylgesuchs und die Unterbringung der entsprechenden Person zuständig ist. In einer Mitteilung zeigt sie sich «empört» über das Urteil und fürchtet steigende Sozialhilfekosten. Die Mehrheit der Aslybewerber in der Schweiz sei von der Sozialhilfe abhängig.
«Sollte sich erhärten, dass Italien seinen Unterbringungspflichten für Asylbewerber nicht nachkommt, muss der Bundesrat im Rahmen der Schengen-Dublin-Mitgliedschaft oder direkt bei der italienischen Regierung intervenieren», schreibt die Partei.