Fraktionschef Thomas Aeschi (ZG) bestätigte am Mittwoch eine Meldung des Onlineportals blick.ch. Er ist sich ziemlich sicher, dass die Nein-Stimmen aus seiner Fraktion die Vorlage zum Scheitern bringen, wie er der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Zur Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesens sei eine Gesamtschau nötig, begründete Aeschi den Meinungsumschwung. Alle Akteure müssten einen Beitrag leisten, sagte er und verwies auf ein von Gesundheitsminister Alain Berset für die zweite Jahreshälfte angekündigtes erstes Kostendämpfungspaket.
Dieses schliesse alle Akteure ein. Ob die SVP eine höhere Franchise weiterhin bekämpfen würde, wenn diese im Paket enthalten wäre, liess Aeschi offen. Möglicherweise gebe es ja auch andere Massnahmen, um die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken, sagte er.
Die Vorlage, eine vom Bundesrat beantragte Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, kommt am Freitag in die Schlussabstimmung. Sie gibt vor, dass alle Erwachsenen-Franchisen laufend den Gesundheitskosten angepasst werden.
Vorgesehen sind 50 Franken mehr, sobald die durchschnittlichen Bruttokosten der Leistungen pro Versicherten mehr als 13-mal höher liegen als die ordentliche Franchise. Von heute 300 auf 350 Franken erhöht würde die tiefste Franchise bei Inkrafttreten des Gesetzes; die höchste Franchise würde dann auf 2550 Franken steigen.
Der Nationalrat hatte die Vorlage nach der Debatte mit 133 zu 53 Stimmen gutgeheissen. Nein stimmten SP, Grüne und sowie Roger Golay (MCG/GE) als einziger Abweichler in der SVP-Fraktion. Der Ständerat hiess die Vorlage mit 26 gegen 13 Stimmen von SP, Grünen und CVP gut.
Die Linke lehnte die Vorlage ab mit der Begründung, dass immer mehr Menschen auf den Gang zum Arzt verzichteten, weil sie ihn sich nicht leisten könnten. Im Vergleich der OECD-Länder zahlten die Versicherten in der Schweiz schon heute den grössten Teil der Gesundheitskosten aus der eigenen Tasche.
Der Bundesrat hatte die ordentliche Franchise bereits mehrmals angepasst. Bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 betrug diese 150 Franken - etwa 1/12 der Kosten pro versicherter Person. Auch nach späteren Erhöhungen betrug das Verhältnis der Franchise zu den Bruttokosten jeweils rund 1:12.