Europäischer Gerichtshof

Umstrittener TV-Spot: SRG durfte Ausstrahlung nicht verbieten

22.12.2020, 15:02 Uhr
· Online seit 22.12.2020, 15:02 Uhr
Das Schweizer Fernsehen SRF hätte die Ausstrahlung eines TV-Spots des Vereins gegen Tierfabriken nicht verweigern dürfen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden.
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(dpo) Konkret ging es im Fall um einen Fernsehspot des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) aus dem Jahr 2011. Nachdem das Schweizer Fernsehen SRF den Spot zunächst ausstrahlte, wollte der Verein ihn mit der Aussage «was das Schweizer Fernsehen totschweigt» ergänzen. Die SRG verweigerte daraufhin die Ausstrahlung mit der Begründung, dass der Spot geschäfts- und imageschädigend sei.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nun entschieden, dass die Verweigerung nicht rechtens gewesen sei. In seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil schreibt es, dass die Verpflichtung der SRG den besagten Spot auszustrahlen, kein unverhältnismässiger Eingriff in ihr Recht auf freie Meinungsäusserung darstellt.

Der Spot sei Teil einer multinationalen Kampagne des VgT gewesen, mit welchem der Verein seine Tätigkeit im Bereich des Tierschutzes bekannt machen wollte. Gemäss dem Gericht ist das ein Thema von öffentlichem Interesse. Damit wies der EGMR die Beschwerde der SRG ab.

SRG scheiterte bereits vor Bundesgericht

Weiter hielt das Gericht in Strassburg fest, dass die SRG aufgrund ihrer besonderen Stellung in der Schweizer Medienlandschaft verpflichtet sei, kritische Meinungen zuzulassen und ein Ventil zu bieten. Selbst wenn es sich dabei um beleidigende, schockierende oder verstörende Informationen handle.

Bereits das Bundesgericht entschied 2013 zugunsten des Vereins gegen Tierfabriken. In seinem Urteil stellte es damals fest, dass die SRG mit der Verweigerung der Ausstrahlung die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt habe.

veröffentlicht: 22. Dezember 2020 15:02
aktualisiert: 22. Dezember 2020 15:02
Quelle: CH Media

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