La Chaux-de-Fonds

Vater von entführten Zwillingen soll in Spanien verhört werden

· Online seit 01.11.2022, 15:44 Uhr
Die Neuenburger Staatsanwaltschaft will dem Vater der mutmasslich entführten Zwillinge kein freies Geleit geben. Sie begründete ihren Entscheid mit der Gefahr eines Rückfalls und stellte ein Rechtshilfeersuchen an Spanien.
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Der Mann, der Mitte Oktober mutmasslich seine Zwillingen entführt haben soll, sei nach seiner Freilassung ins französischen Pau zurückgekehrt. Gegen ihn besteht weiterhin ein internationaler Haftbefehl, wie die Neuenburger Staatsanwaltschaft am Dienstag an einer Medienkonferenz bekannt gaben.

Seine Reise nach La Chaux-de-Fonds sei minutiös vorbereitet worden «und nicht wirklich mit einer einfachen Ausübung des Besuchsrechts vereinbar», sagte Generalstaatsanwalt Pierre Aubert. Die Frage des Sorgerechts werde nun von den Vormundschaftsbehörden geprüft.

Verhörung in Spanien

Der Vater der Zwillinge war am Tag nach der angeblichen Entführung zusammen mit zwei Komplizen und seinen beiden siebenjährigen Kindern von der französischen Polizei in der Region Landes festgenommen worden.

Gegen den Vater liegen in der Schweiz mehrere Strafanzeigen wegen Morddrohungen seitens seiner Ex-Partnerin und Mutter der Kinder vor. «Wir werden uns bemühen, den Vater auf die eine oder andere Weise zu vernehmen. Wir haben ein Rechtshilfeersuchen gestellt, um ihn in Spanien zu verhören», erklärte Aubert.

Vater bestreitet Tat

Der Vater hat die Entführung stets bestritten. Seiner Meinung nach war er aus Spanien nach La Chaux-de-Fonds gekommen, um die Kinder zu besuchen. Vor Ort habe niemand auf seine Anrufe reagiert. Als er die Kinder im Garten spielen sah, habe er ihnen gerufen und sie seien ins Auto gestiegen.

Die Grossmutter, die auf ihre beiden Enkel aufpasste, sagte gegenüber der Neuenburger Polizei hingegen aus, sie sei vom Vater der Kinder und zwei weiteren Männern gefesselt und geknebelt worden. Dabei habe sie sich zwei gebrochene Rippen zugezogen. Der Vater wurde später in der Region Landes in Frankreich festgenommen.

Obwohl sich die beiden Versionen widersprechen, stützen die Fakten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Version der Klägerseite, denn die Aussagen der Grossmutter der seien glaubwürdig. Ein Gerichtsmediziner bestätigte zudem zwei gebrochene Rippen bei der Frau.

Sache der Vormundschaftsbehörden

Die Frage des Sorgerechts für die Zwillinge, die wieder bei den Grosseltern und der Mutter in La Chaux-de-Fonds leben, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft. Sie wird von den Vormundschaftsbehörden geprüft.

Die Mutter hatte das Sorgerecht für die Kinder in Spanien, allerdings mit Reisebeschränkungen. Sie habe es jedoch für sicherer gehalten, das Land zu verlassen – obwohl sie das Recht dazu nicht gehabt habe. Gegen sie wurde deshalb ein internationaler Haftbefehl wegen Kindesentführung ausgestellt.

veröffentlicht: 1. November 2022 15:44
aktualisiert: 1. November 2022 15:44
Quelle: Today-Zentralredaktion

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