Schweiz

Verfahren sollen fairer werden: Berset will Mängel bei IV-Gutachten beheben

13.10.2020, 17:01 Uhr
· Online seit 13.10.2020, 15:20 Uhr
Seit Jahren gibt es Kritik an der Auftragsvergabe für IV-Gutachten. Nach einer Untersuchung will Bundesrat Alain Berset nun Änderungen durchsetzen. Für Behindertenverbände gehen die Massnahmen aber noch zu wenig weit.
Lucien Fluri
Anzeige

Die Vorwürfe waren happig und sie rissen nicht ab: Immer wieder standen in den vergangenen Jahren die IV-Gutachten in der Kritik. Einzelne Gutachterfirmen erhielten so viele Aufträge, dass sie quasi wirtschaftlich von der IV abhängig waren. Wer öfter im Sinne der IV entscheide, erhalte mehr Aufträge, lautete der Vorwurf von Sozialversicherungsanwälten. Einige Firmen flogen Gutachter aus dem Ausland ein, die Gutachten in Serie ablieferten und rasch viel Geld verdienten. Und nicht zuletzt hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen den kantonalen IV-Stellen Quoten vorgegeben, wie hoch die Zahl von neuen IV-Rentnern im Durchschnitt sein soll.

Nun hat der Bund auf die Vorwürfe reagiert. Am Dienstag hat das Bundesamt für Sozialversicherung einen Bericht veröffentlicht, der Verbesserungen empfiehlt. Mehrere davon will das Departement von Bundesrat Alain Berset umsetzen, wie es gestern erklärte. Zum Teil sind sie vom Parlament auch bereits im Rahmen der IV-Revision beschlossen worden. Künftig sollen Betroffene stärker einbezogen und regelmässig befragt werden. Eine Verbesserung soll es auch bei den medizinischen Gutachten geben, die häufig in der Kritik stehen. Die Vergabe von Gutachtern solle transparent gemacht und die Begutachtung auf Tonaufnahmen festgehalten werden. Zudem müssen die IV-Stellen künftig Probegutachten einfordern. Und Gutachter über die Gerichtsurteile zu ihren Expertisen informieren.

Behindertenverband: «Wir hätten deutlich mehr erwartet»

Zudem soll das Vergabeverfahren bei bidisziplinären Gutachten neu durch das Zufallsprinzip erfolgen. Und nicht zuletzt will das Departement von Bundesrat Berset die Aufsicht anpassen. Künftig soll sie sich aber stärker auf die Qualität fokussieren. «Mit den bestehenden Indikatoren sind beispielsweise keine präzisen Aussagen über die Wirksamkeit der Eingliederungsmassnahmen einer IV-Stelle oder über die Dauer des ganzen IV-Verfahrens möglich.» Eine unabhängige Kommission für Qualitätssicherung soll Zulassungskriterien definieren.

Für Alex Fischer vom Verband Procap Schweiz gehen die Massnahmen allerdings zu wenig weit. Gerade bei der Vergabe von Gutachteraufträgen hätte er «deutlich mehr erwartet». So fordert Procap, dass das Zufallsprinzip auch bei der Vergabe von monodisziplinären Gutachten Anwendung findet; es betrifft die allermeisten Fälle. Zudem brauche es eine Obergrenze von Aufträgen für einzelne Gutachter, sagt Fischer. «So wird die wirtschaftliche Abhängigkeit einzelner Gutachter von der IV-Stelle verhindert.» Und drittens ist aus Sicht von Procap auch nötig, die «schwarzen Schafe» unter den Gutachter von den Gutachterlisten zu streichen.

Auch Inclusion Handicap bezeichnet die Massnahmen als zu wenig weitreichend und fordert das Einführen des Zufallsprinzips bei der Auftragsvergabe. Dass der Bericht des Bundes zum Schluss kommt, es gebe zu wenig gute Gutachter in der Schweiz, ist für Inclusion Handicap ein Warnsignal. «Im Umkehrschluss heisst dies auch, dass in der Vergangenheit Versicherte Opfer von schlechten Gutachtern geworden sind», schreibt die Organisation und fordert: «Fälle, in denen die Gutachten nachweislich von schlechter Qualität waren, müssen neu aufgerollt werden.»

veröffentlicht: 13. Oktober 2020 15:20
aktualisiert: 13. Oktober 2020 17:01
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige