Absturz F/A-18

Verhängnisvoller Funkspruch: Fluglotse und Pilot müssen sich vor Militärgericht verantworten

04.01.2024, 09:03 Uhr
· Online seit 04.01.2024, 06:00 Uhr
Im August 2016 ist ein Pilot mit einer F/A-18 in eine Felswand auf dem Sustenpass geknallt. Die Ursache des Absturzes soll ein falscher Funkspruch gewesen sein. Am Donnerstag beginnt der Prozess vor dem Militärgericht in Muttenz im Kanton Basel Land. Ein Fluglotse und ein weiterer Pilot müssen sich vor Gericht verantworten.
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Es ist der 29. August 2016. Die Luftwaffe der Schweizer Armee fliegt Trainingsflüge vom Flugplatz Meiringen in Richtung Brienzersee. Aufgrund des nass-trüben Wetters wird am Nachmittag in die entgegengesetzte Richtung gestartet. Um exakt 15.59 Uhr heben auf der Piste 10 zwei F/A-18 Hornets der Schweizer Luftwaffe für ein Übungsmanöver ab.

Das Zweierteam wird von einem erfahrenen Piloten und Fluglehrer (Leader) angeführt. Ihm folgt ein 27-jähriger Pilot (Trailer), der sonst in Payern stationiert ist. Wie «20minuten» schreibt, steht er kurz davor, seinen Umschulungskurs zum F/A-18 Piloten abzuschliessen.

Zu steiler Anstiegswinkel geflogen

Die beiden Piloten starten mit 15 Sekunden Abstand. Kurz darauf will der hintere Pilot (Trailer) seinen Radar auf das Flugzeug des vorausfliegenden Piloten (Leader) aufschalten. Sein Jet könnte so dem Vorausfliegenden automatisch nachfliegen. Wie es im militärischen Untersuchungsbericht heisst, misslingt dies aber, da der Leader einen zu steilen Anstiegswinkel fliegt.

Fluglotse gibt falsche Flughöhe an

Der 27-Jährige versucht zudem wenige Minuten nach dem Start Kontakt mit dem Flugverkehrsleiter in Meiringen aufzunehmen. Dies, weil er in einer Wolkendecke fliegt und die umliegenden Berge nicht sehen kann. Der Fluglotse von Skyguide instruiert ihn, auf eine Flughöhe von 3048 Meter über dem Meeresspiegel (Level 100) zu steigen. Der Pilot folgt der Anweisung – nicht ahnend, dass er nur 58 Sekunden später an einer Felswand zerschellen wird.

Denn der Fluglotse gab versehentlich die Flughöhe für den Abflug in Richtung Brienzersee durch – also für die Flüge, die noch am Morgen ab Meiringen gestartet waren. Für die Richtung Sustenpass sehen die Vorschriften aber eine Mindestflughöhe von 4572 Meter über Meer vor (Level 150).

Es fehlten 11 Höhenmeter

Der Fluglotse bemerkt seinen Fehler sofort und versuchte, die Flughöhe zu korrigieren. Der Pilot hat sich aber vorschriftsgemäss auf einer anderen Funkfrequenz der Flugsicherung angemeldet. Diese wird von Dübendorf aus überwacht. Der Lotse ruft sogleich in Dübendorf an, um die Flugsicherung über die falsche Flughöhe zu informieren. Doch es ist bereits zu spät. Der 27-jährige Pilot rast in einer Höhe von 3319 Metern in die Westflanke des Hinter Tierbergs. Sein Flugzeug zerschellt an der Felswand. Er stirbt auf der Stelle. Wie die Unfalluntersuchung später zeigt, fehlten nur elf Höhenmeter.

Zweiter Pilot und Fluglotse angeklagt

Am Donnerstag, 4. Januar 2024, beginnt nun der Prozess vor dem Militärgericht in Muttenz im Kanton Basel Land: Der zweite Pilot und der Fluglotse sind angeklagt. Sie müssen sich wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs und fahrlässigem Missbrauch und Verschleuderung von Material verantworten. Wird dem Fluglotsen grobfahrlässige Tötung nachgewiesen, drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis. Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

(red.)

veröffentlicht: 4. Januar 2024 06:00
aktualisiert: 4. Januar 2024 09:03
Quelle: PilatusToday

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