Mit der Untersuchung will die Kantonsregierung sicher gehen, dass die kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte eingehalten wurden, wie sie am Donnerstag mitteilte. Auf dem Prüfstand steht insbesondere die korrekte Anwendung des Verfahrens zur Briefwahl in den betroffenen Gemeinden Brig, Naters und Visp.
Darüber hinaus wolle der Kanton in Zusammenarbeit mit den Gemeinden nach Lösungen suchen, wie die Sicherheit der brieflichen Stimmabgabe erhöht werden könne, schreibt der Staatsrat in einem Communiqué.
Anfang September verurteilte das Bezirksgericht in Brig den angeklagten Wahlfälscher zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt mit drei Jahren Bewährung und einer Busse von 2000 Franken. Der 31-Jährige wurde für schuldig befunden, im Vorfeld der kantonalen Wahlen 2017 in Brigs, Naters und Visp Wahlunterlagen aus Briefkästen gefischt und gefälscht zu haben.
Der Schwindel flog auf, nachdem 269 Bürger den Gemeinden gemeldet hatten, keine Wahlunterlagen erhalten zu haben. Bei einer Überprüfung durch die Gemeinden mussten die Betroffenen feststellen, dass in ihrem Namen bereits abgestimmt worden war. Die Justiz konnte dem Mann, der zum Zeitpunkt des Wahlbetrugs Mitglied der SVP war, die Fälschung von mindestens 193 Wahlzetteln nachweisen.
Der Wahlbetrug könnte das Resultat der Grossratswahlen im Bezirk Brig beeinflusst haben. Die CSP Oberwallis verlor einen Sitz zu Gunsten der SVP. Die Partei verlangt deshalb Korrekturen, falls sich herausstellt, dass sie tatsächlich um den Sitz betrogen wurde.