Wirtschaft

Weil sie Zugang verweigerten: Millionenbusse für Gasanbieter aus Zentralschweiz

04.06.2020, 10:54 Uhr
· Online seit 04.06.2020, 10:39 Uhr
Die Erdgas-Netzbetreiber in der Zentralschweiz haben Drittanbietern den Zugang zum Gasnetz verweigert und den Endkunden die freie Lieferanten-Wahl verunmöglicht. Die Wettbewerbskommission verdonnert sie deshalb zu einer Busse über 2,6 Millionen Franken.
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(agl) Die Energie Wasser Luzern Holding AG (ewl) und die Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ) hätten durch die Zugangsverweigerung zum Gasnetz die Möglichkeit gehabt, Monopolgewinne zu erzielen, teilte die Wettbewerbskommission (Weko) am Donnerstag mit. Die Untersuchung der Weko brachte hervor, dass die ewl und die EGZ «ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht haben», indem sie einer Drittlieferantin auf Gesuch hin die Durchleitung zur Belieferung von Kunden in der Stadt Luzern verweigerten.

Die Netzbetreiber mussten sich nun verpflichten, künftig sämtlichen an ihre Netze angeschlossenen Endkunden den Lieferantenwechsel zu ermöglichen. Da sie von sich aus ein Konzept vorschlugen, das einer Marktöffnung entspricht, erhielten sie eine reduzierte Busse von 2,6 Millionen Franken. Der Weko-Entscheid kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Der Entscheid habe Signalwirkung, so die Weko. Er sei vergleichbar mit einem Entscheid gegen die Freiburger Elektrizitätswerke von 2001, mit dem der Elektrizitätsmarkt gestützt auf das Kartellgesetz geöffnet wurde. Die Weko schreibt weiter, dass ihr noch weitere Anzeigen gegen Gasnetzbetreiber vorliegen. Weitere Untersuchungen in dem Bereich seien möglich.

Sanktionierte Unternehmen finden Busse nicht gerechtfertigt

Der Preisüberwacher Stefan Meierhans spricht in einem Blogeintrag vom Donnerstag von einem «wichtigen Grundsatzenscheid». Dass sich nun ein funktionierender Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern einstellt, der zu tieferen Preisen führt, sei jedoch nicht gesichert, so Meierhans. Er werde die Gaspreise weiterhin überwachen, bis sich ein «wirksamer Preiswettbewerb» etabliert.

Die beiden sanktionierten Unternehmen teilen derweil am Donnerstag mit, dass sie den Entscheid akzeptieren, die ausgesprochene Busse aber als «nicht gerechtfertigt» empfinden. Dies vor dem Hintergrund, dass auf dem Gasmarkt Rechtsunsicherheit herrsche, weil der Entwurf des neuen Gasversorgungsgesetzes eine Teilmarktöffnung und keine vollständige Öffnung vorsieht. Das heisst, dass nicht alle Kunden die Möglichkeit hätten, den Gasanbieter zu wechseln.

Das Gesetz befinde sich zurzeit in Überarbeitung, schreibt die Weko dazu in ihrem Bericht. Es sei noch nicht klar, welche Vorgaben zum Netzzugang in Kraft treten werden. Falls eine Regelung in Kraft trete, die eine teilweise Verweigerung des Netzzugangs vorsehe, habe dies auf das «kartellrechtswidrige Verhalten der ewl und der EGZ in der Vergangenheit keinen Einfluss». Auch gestützt auf den Vernehmlassungsentwurf dürften mehrere tausend Endkundinnen und Endkunden in ihrem Netzgebiet den Lieferanten wechseln.

veröffentlicht: 4. Juni 2020 10:39
aktualisiert: 4. Juni 2020 10:54
Quelle: CH Media

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