Schweiz

Werbung darf weiterhin überspult werden

Werbung darf weiterhin überspult werden

14.12.2018, 10:05 Uhr
· Online seit 14.12.2018, 09:53 Uhr
TV-Sender sollen nicht verhindern können, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer beim zeitversetzten Fernsehen die Werbung überspringen. Der Nationalrat hat es am Freitag abgelehnt, eine Regelung zum Replay-TV im Urheberrecht zu verankern.
Laurien Gschwend
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Beim Replay-TV schalten viele Zuschauerinnen und Zuschauer bei Werbung auf Schnellvorlauf, wodurch Werbeeinnahmen entfallen. Die Rechtskommission des Nationalrates wollte deshalb im Gesetz verankern, dass die Kabelnetzunternehmen das Überspulen der Werbung nur dann ermöglichen dürfen, wenn der TV-Sender dem zugestimmt hat.

Kommissionssprecher Matthias Aebischer (SP/BE) betonte, niemand wolle Replay-TV verbieten, auch nicht das Überspulen der Werbung. Die Kommission wolle vor allem Verhandlungen herbeiführen zwischen TV-Sendern und Kabelnetzunternehmen. Er wies darauf hin, dass letztere - insbesondere Swisscom und UPC - mit Replay-TV viel Geld verdienten.

Der Vorschlag der Kommission war im Rat aber chancenlos: Die Regelung wurde mit 182 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Die Gegnerinnen und Gegner befürchten, dass die Fernsehsender das Überspulen der Werbung nicht erlauben oder dafür Gebühren erheben würden, die auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt würden.

Nie mehr «Bonanza» verpassen

Beat Flach (GLP) stellte fest, für Junge sei lineares Fernsehen etwas von vorgestern. Sie wüssten gar nicht, mit welchen Schmerzen das früher verbunden gewesen sei, wenn man eine Folge von «Bonanza» verpasst habe. Replay-TV dürfe nicht verhindert oder eingeschränkt werden.

Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU) befand, es gehe nicht an, einen Werbekonsumzwang im Gesetz zu verankern. Ausserdem sei nicht klar, um wie hohe Einbussen es gehe. Christa Markwalder (FDP/BE) stellte fest, Replay-TV entspreche einem Kundenbedürfnis.

Auch die SP-Fraktion unterstützte die Regelung nicht mehr. Min Li Marti (SP/ZH) begründete das damit, dass inzwischen im Fernmeldegesetz eine weniger weitgehende Bestimmung verankert worden sei. Diese schreibt vor, dass beim Replay-TV Änderungen an den Programmen nur mit Zustimmung des Veranstalters vorgenommen werden dürfen. Das Überspringen von Werbung ist allerdings keine Änderung. Als Änderung würde gelten, wenn die Werbung mit anderer ersetzt würde.

Höhe der Ausfälle unklar

Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte sich ebenfalls gegen die Regelung. Das zeitversetzte Fernsehen sei beliebt, und die Öffentlichkeit würde es nicht verstehen, wenn Replay-TV nicht mehr angeboten oder teurer würde, sagte sie.

Die Ausgangslage sei unklar. Die Sendeunternehmen behaupteten, jährlich entgingen ihnen wegen Replay-TV Werbeeinnahmen von über 100 Millionen Franken. Die Kabelnetzbetreiber bestritten diese Summe. Niemand wisse, um wie viel Geld es tatsächlich gehe. Und niemand wisse, wie sich der Werbemarkt angesichts der veränderten Konsumgewohnheiten entwickle.

Weiter wies Sommaruga darauf hin, dass die Kabelvertreiber den Rechteinhabern schon heute 35 Millionen Franken bezahlten für das zeitversetzte Fernsehen. Darin eingeschlossen sei ein Beitrag für Werbeausfälle.

veröffentlicht: 14. Dezember 2018 09:53
aktualisiert: 14. Dezember 2018 10:05
Quelle: SDA

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