Quelle: CH Media Video Unit / Katja Jeggli
Die Massnahmen des Bundesrates gelten von Montag, 20. Dezember, bis zum 24. Januar. Hier eine Übersichtsgrafik zu den Entscheiden:
Was gilt, wenn ich in einem Restaurant essen will?
In Innenräumen von Restaurants-, Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Ausserdem muss an diesen Orten eine Maske getragen werden und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Zum Essen und Trinken kann die Maske ausgezogen werden. In Hotels gilt die 2G-Regel nur im Restaurant und in Wellnessanlagen. Angestellte von Restaurants sind von der 2G-Regel ausgeschlossen, müssen aber eine Maske tragen.
Wie ist es bei den Bars und Clubs – muss dort auch im Sitzen konsumiert werden?
Bei Clubs und Bars kommt die 2G+-Regel zum Zug. Das heisst, die Club-Besucher müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Dann dürfen sie ohne Maske tanzen und im Stehen trinken. Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, deren Impfung, Auffrischungsimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt. Grundsätzlich, sagt der Bundesrat, gilt neu dort eine 2G-Regel, wo bisher die 3G-Regel galt.
Brauche ich auch im Fitness eine Maske?
Ja, im Fitnesscenter, beim Hallenfussball oder im Turnverein gilt Maskenpflicht und 2G. An Orten, bei denen die Maske nicht getragen werden kann, beispielsweise bei intensivem Sport oder in einer Blasmusikprobe, sind nur noch Personen zugelassen, die genesen oder geimpft sind, plus ein negatives Testresultat vorweisen können (ausser die Erkrankung und Impfung liegt weniger als vier Monate zurück).
Die 2G+-Regel können übrigens alle Betriebe, die der 2G-Regel unterstehen, freiwillig einführen, wenn sie auf die Masken- und Sitzpflicht verzichten wollen.
Welchen Test braucht es für 2G+?
Verlangt wird ein Test, der auch zu einem Zertifikat führt, also ein Antigen-Schnelltest oder Pooltests. PCR-Tests und Pool-Tests dürfen nicht älter sein als 72 Stunden, Antigen-Schnelltests sind auf 24 Stunden begrenzt.
Wenn ich neu für das Fitnesscenter oder eine Chorprobe einen Test brauche, muss ich diesen selbst bezahlen?
Gewisse Covid-19-Tests werden wieder vom Bund übernommen. Bezahlt werden sollen bereits ab morgen Samstag, Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Weiterhin kostenlos sind PCR-Tests, wenn man Symptome hat, in Kontakt war mit einer positiv getesteten Person oder nach einem positiven Pooltest.
Ein 2G+ Zertifikat erhalten auch Personen, deren Impfung oder Covid-Erkrankung weniger als vier Monate zurück liegen. Auffrischungsimpfungen können aber erst nach sechs Monaten gemacht werden. Werden dadurch Personen, die sich im Sommer impfen liessen, benachteiligt?
Das Bundesamt für Gesundheit wird ab nächster Woche die Impfung nach vier Monaten empfehlen. Alle, die bis im August die zweite Impfung hatten, bekommen dann die Möglichkeit, sich boostern zu lassen. Bis jetzt werde die dritte Impfung aber nach der Empfehlung von Swissmedic erst nach rund sechs Monaten durchgeführt. Abweichungen von einigen Wochen seien normal.
Quelle: CH Media Video Unit / Katja Jeggli
Welche Regeln gelten bei privaten Treffen, wie beispielsweise dem Weihnachtsfest?
Der Bundesrat schränkt persönliche Treffen für ungeimpfte Personen ein. Ist eine Person bei einem Treffen in Innenräumen nicht geimpft oder genesen, dürfen maximal zehn Personen daran teilnehmen (Kinder werden mitgezählt). Kinder müssen erst ab 16 Jahren bei solchen Treffen geimpft oder genesen sein. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, sind Treffen von bis zu 30 Personen möglich. Draussen gilt eine Obergrenze von 50 Personen.
Gilt auch in Einkaufsläden 3G oder 2G?
In Einkaufsläden gilt weiterhin einzig die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske. Zudem sollten die Hygienemassnahmen so weit wie möglich eingehalten werden.
Ist das Zertifikat während Messen und Gottesdiensten obligatorisch?
In einer Kirche oder einer anderen Kultstätte ist das Tragen einer Maske obligatorisch. Bei religiösen Veranstaltungen ab 50 Personen gelten die gleichen Vorgaben wie für andere Veranstaltungen: Der Zugang ist auf genesene oder geimpfte Personen beschränkt (2G). Bei religiösen Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen gilt keine Zertifikatspflicht.
Welche Regeln gelten ab Montag am Arbeitsplatz?
Der Bundesrat führt wieder eine Home-Office-Pflicht ein. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.
Welche Regeln gelten ab Montag an den Schulen?
Ab der Sekundarstufe II (Lernende, Auszubildende) wird eine Maskenpflicht in der Schule eingeführt. Zudem empfiehlt der Bundesrat den Kantonen auch in den unteren Stufen eine Maskenpflicht einzuführen und regelmässige Tests durchzuführen. Auf die Einführung des Fernunterrichts werde vorerst verzichtet, weil sehr bald Semesterferien sind. Für gewisse Bildungsangebote gilt neu eine 3G-Pflicht.
Welche Regeln gelten für Skigebiete?
Auf Skiliften und Sesselliften gilt keine Maskenpflicht; diese gilt in allen Innenräumen und in geschlossenen Transportmitteln wie Seil- und Gondelbahnen. Die Betreiber können eine weitergehende Maskenpflicht auch für Aussenbereiche vorsehen, beispielsweise beim Anstehen. Zu den Innenräumen von Restaurants haben nur Geimpfte und Genesene mit einem Zertifikat Zugang.
Bei grossen Skiwettkämpfen wie Adelboden oder Wengen handelt es sich um Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. Es liegt in der Verantwortung der Kantone zu klären, ob sie eventuell mit Einschränkungen durchgeführt werden können.
Welche Regeln gelten bei der Einreise in die Schweiz?
Wer über Weihnachten wegfliegt und danach wieder in die Schweiz einreisen will, braucht ab Montag einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, auch Antigenschnelltests werden akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen zudem einen weiteren Test vier bis sieben Tage nach der Einreise in die Schweiz vorzeigen. Von der Testpflicht ausgenommen sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Braucht es in absehbarer Zeit eine vierte Impfung?
Für das Jahr 2022 stehen in der Schweiz insgesamt 34 Millionen Impfdosen zur Verfügung. Es ist somit genügend Impfstoff vorhanden, um einerseits alle Impfwilligen zu impfen. Andererseits habe der Bund so auch genügend Impfstoff, sollte eine immunevasive Virusvariante das Pandemiegeschehen bestimmen. Möglich wäre somit eine vierte Impfung durchaus. Der Bund erhält immer die neuste verfügbare Impfstoffvariante.
Hast du noch weitere Fragen? Der Bund hat hier eine Zusammenfassung der neuen Massnahmen veröffentlicht.
(abl)