Altersvorsorge
Zinssatz der Pensionskassen-Guthaben bleibt bei 1 Prozent
· Online seit 06.11.2019, 11:40 Uhr
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Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist unter anderem die Entwicklung der Rendite von Bundesobligationen, Aktien, Anleihen und Liegenschaften.