Zürcher Autofahrer geht wegen Parkbusse bis vors Bundesgericht – und siegt
Die Parkbusse klemmte im März 2020 unter seinem Scheibenwischer: 40 Franken wegen fehlenden Parktickets. Noch am gleichen Tag erhob der Mann schriftlich Einwand gegen die Busse und legte einen gültigen Parkzettel für die fragliche Zeit bei.
Stadtpolizei schickte trotz Einwand Mahnungen
An dem Tag hatte es sehr stark geregnet. Vielleicht sei das Parkticket deshalb nicht sichtbar gewesen, so seine Argumentation. Die Stadtpolizei wollte davon jedoch nichts wissen und schickte ihm in den Monaten danach drei Mahnungen.
Zwei Mal reichte der Autofahrer in dieser Zeit Einsprachen gegen die Busse ein. Elf Monate nach Ausstellen der Parkbusse erhielt er schliesslich Post vom Stadtrichteramt: Ein Strafbefehl wegen Nichtanbringens des Parktickets.
Danach zog der Mann einen Anwalt bei. Dieser verfasste eine professionelle Einsprache – daraufhin wurde das Strafverfahren plötzlich eingestellt. Der Autofahrer verlangte dann, dass der Staat ihm diesen Anwalt bezahlt.
Obergericht hielt den Anwalt für nicht notwendig
Das Zürcher Obergericht war dagegen. Schliesslich sei dies eine Übertretung im Bagatellbereich, die nicht einmal einen Eintrag im Strafregister zur Folge habe. Der Fall sei keineswegs so komplex, dass ein Anwalt notwendig gewesen wäre, so das Obergericht.
Das Bundesgericht ist jedoch anderer Meinung, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Es sei legitim, dass sich der Mann einen Anwalt geholt habe. Er habe davon ausgehen müssen, dass seine Möglichkeiten als Laie ausgeschöpft gewesen seien.
Die Sache geht nun zurück zum Zürcher Obergericht. Dieses muss entscheiden, wie viel Geld aus der Staatskasse der Mann für seinen Anwalt erhält.
(sda/hap)