Zuger Polizei pfeift Regelverstösse konsequent ab

12.06.2018, 15:05 Uhr
· Online seit 12.06.2018, 14:51 Uhr
Kein Hupen, nicht aus dem Auto lehnen und Sicherheitsgurten tragen: Die Zuger Polizei hat die Bevölkerung an die Regeln erinnert, die auch während der Fussball-WM gelten. Ihr Credo: «Im Kleinen tolerant und im Grossen konsequent».
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Die Polizei wolle die Freude nicht trüben, bitte aber darum, einige einfache Regeln einzuhalten, teilte sie am Dienstag mit - zwei Tage vor dem Start der Fussball-Weltmeisterschaft. «Trotz der Freude über einen Sieg darf das Feiern aber keine Personen gefährden und die gesetzlichen Vorschriften haben weiterhin Gültigkeit.»

Und die Polizei, die an die Vernunft der Feiernden und das Verständnis der Nicht-Fussballfans appelliert, macht gleich klar, wie sie als Schiedsrichter Regelverstösse ahnden will: «Wer sich daran hält, kann die Feier geniessen. Für andere kann es teuer werden».

So sei eine Autohupe eine Warnvorrichtung und dürfe grundsätzlich nicht zum Ausdruck von Freude verwendet werden, heisst es in der Mitteilung. Vor allem wer in der Nähe von Örtlichkeiten mit Erholungscharakter - Spitälern, Altersheimen und Wohnquartieren - hupt oder gar Hupkonzerte veranstaltet, bekommt die rote Karte gezeigt.

Ebenfalls nicht erlaubt sind neben generellen Nachtruhestörungen das unnötige Herumfahren, das Aufheulen des Motors sowie das Aufdrehen von Radio und anderen Tonwiedergabegeräten.

Auch wer sich aus dem Auto lehnt oder Gegenstände hinaushält - dazu zählen auch Fahnen - müsse mit einer Verzeigung rechnen. Gegenstände auf dem Autodach sind ebenfalls verboten. «Personen gehören ins Fahrzeuginnere und nicht auf das Dach oder die Motorhaube», heisst es weiter. «Dies gilt auch, wenn nur Schritttempo gefahren wird.»

Im Abseits steht auch, wer das Fahrzeug bei «spontanen Freudenkundgebungen» mit zu vielen Mitfahrern belädt. Die Polizei erinnert zudem daran, dass sämtliche Mitfahrer stets die Sicherheitsgurten tragen müssen und Kinder unter 12 Jahren vorschriftsmässig zu sichern sind.

Kein Auge drückt die Polizei zu, wenn es um die Sicherheit geht - Stichwort «Nulltoleranz». Zudem würden Sachbeschädigungen aller Art sowie Tätlichkeiten nicht toleriert und konsequent geahndet. Das Gleiche gilt für Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

veröffentlicht: 12. Juni 2018 14:51
aktualisiert: 12. Juni 2018 15:05
Quelle: SDA

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