Strikte Auflagen für Fahrende
Verschiedene Gruppierungen von Fahrenden belegen seit einigen Wochen eine private Wiese in Wagen. Dafür schlossen sie jeweils einen Mietvertrag mit dem Grundstückbesitzer ab. Zudem erhielten sie von der Stadt Auflagen, welche aber nicht verhindern konnten, dass sich die Klagen im Verlaufe der Zeit häuften.
Nachbarn beschwerten sich über Lärm in der Nacht und Verstösse gegen das Umweltschutzgesetz. Die Polizei reagierte mit einer gezielten Kontrolle des Geländes. Die am Mittwochmorgen durchgeführte Kontrolle ergab, dass die Auflagen der Behörde nicht eingehalten wurden.
In einem Gespräch mit dem Leiter der Fahrenden erklärten die Behörden, dass so ein Verhalten nicht toleriert wird. Die Fahrenden wurden aufgefordert, unverzüglich Abfallmulden und mobile Toilettenkabinen aufzustellen. Zudem wurde ihnen ein Waschplatz zugewiesen und sie müssen ihr Abwasser der Kanalisation zuführen. Damit die Nachtruhe eingehalten wird, kontrolliert ein privater Sicherheitsdienst sporadisch das Gelände.
«Nach den mehrmaligen Verfehlungen der Fahrenden sind die Behörden überzeugt und zuversichtlich, dass nur solch strikte Massnahmen und Kontrollen für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Situation darstellen», schreibt die Kantonspolizei St.Gallen.