Jedes Jahr ist es wieder soweit: Hab ich dir schon? Können wir noch? Kurz vor dem Jahreswechsel müssen wir noch allen möglichen Leuten einen «Guten Rutsch» wünschen. Und das neue Jahr bringt schon wieder die erste Alltagssorge mit sich: Wie lange darf «E guets Neus» noch der Anfang von jedem Smalltalk sein? Eins vorweg: an der Fasnacht ist es wohl zu spät.
«Guten Rutsch» hat nichts mit rutschen zu tun
Kurz vor dem neuen Jahr wünschen wir Freunden und Bekannten einen «Guten Rutsch». Wirklich rutschen soll natürlich niemand – und die Formulierung selbst hat ursprünglich auch nichts mit dem «Hinüberrutschen» ins neue Jahr zu tun.
Einen möglichen Erklärungsansatz liefert das hebräische Wort «Gut Rosch», was so viel wie «Guter Anfang» bedeutet: Ein «Guter Rutsch» wäre demnach ein «Guter Anfang» ins neue Jahr. Mit der Zeit könnte aus dem Wort «Rosch» ein «Rutsch» geworden sein. Das Wort könnte auch vom persischen Wort «No Ruz» abgeleitet sein. Das bedeutet «Neuer Tag», was in diesem Fall auf das neue Jahr angewendet wird.
«Gutes Neues kann man bis Mitte Januar wünschen»
Wie lange wir uns eigentlich noch «E guets Neus» wünschen dürfen, dafür gibt es kein exaktes Zeitlimit. «Eine konkrete Kniggeregel gibt es nicht. Man sagt, dass man sich etwa bis Mitte Januar noch bedenkenlos ein frohes neues Jahr wünschen kann. Wenn man aber eine Freundin oder einen Kunden erst Ende Januar wieder sieht, darf man es auch dann noch wünschen. Da ist man nicht so streng», sagt Kniggeberaterin Anita Aeberhard.
Hauptsache ist, dass man es sagt
Für Aeberhard sind die Formulierungen ein schöner Brauch, der unbedingt dazugehört. «Gerade beim ‹Guten Rutsch› wird sogar erwartet, dass man es zwischen Weihnachten und Neujahr von den Leuten hört. Und auch ein ‹Gutes Neues› gehört zur Höflichkeit und dem Smalltalk dazu und ist einfach schön zu hören.»