237 Abgeordnete hätten dafür und fünf dagegen gestimmt, bei 102 Enthaltungen, berichtete die italienische Nachrichtenagentur Ansa. Die jüdische Gemeinschaft begrüsste die Entscheidung.
Die Verleugnung des Holocaust sowie der Aufruf zum Hass gegen bestimmte ethnische Gruppen wird demnach mit einer Freiheitsstrafe zwischen zwei und sechs Jahren bestraft. Dieselbe Höchststrafe gilt für Propaganda und der öffentlichen Aufhetzung zu diskriminierenden Taten aus ethnischen Gründen. Der Senat hatte dem Gesetzentwurf bereits im Februar zugestimmt.
Die Verabschiedung des Gesetzes sei ein «historischer Moment in der Geschichte des italienischen Parlaments», sagte der Präsident des Zusammenschlusses Jüdischer Gemeinden, Renzo Gattegna.
Der Gesetzesentwurf war im Senat im Oktober 2013 nach dem Tod des NS-Kriegsverbrechers Erich Priebke im Alter von 100 Jahren in Rom eingereicht worden. Einige Parlamentarier reagierten damit auf die Veröffentlichung eines Interviews mit revisionistischen Thesen Priebkes.
In dem nach seinem Tod veröffentlichten Interview leugnete Priebke, dass es Beweise für die Gaskammern zur Vernichtung jüdischer Gefangener in deutschen Konzentrationslagern gebe.
Er selbst habe im Mai 1944 Mauthausen besucht, dort habe es keine Gaskammern gegeben, behauptete Priebke. «Es war notwendig, Deutschland bestimmte Verbrechen zuzuschreiben, um die Deutschen als Kreaturen des Bösen darzustellen», hiess in dem Interview, das für heftige Diskussionen gesorgt hatte.