AfD-Kandidat Glaser in drei Wahlgängen durchgefallen

24.10.2017, 17:21 Uhr
· Online seit 24.10.2017, 11:31 Uhr
Das neue deutsche Parlament hat den Kandidaten der rechtspopulistischen AfD für das Vizepräsidium, Albrecht Glaser, in drei Wahlgängen durchfallen lassen. Im letzten Wahlgang kam der 75-Jährige auf 114 von 685 Stimmen.
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545 Bundestagsabgeordnete stimmten mit Nein, 26 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Weitere Wahlgänge sollte es am Dienstag nicht geben. In den ersten zwei Wahlgängen erhielt Glaser 115 und 123 Stimmen.

Der AfD-Kandidat Glaser wurde wegen islamfeindlicher Äusserungen von der grossen Mehrheit der Abgeordneten der anderen Fraktionen abgelehnt. Sie werfen ihm vor, die Religionsfreiheit zu missachten.

Sollte die AfD nun einen anderen Kandidaten für den Posten nominieren, könnte dieser sich erst in der nächsten Bundestagssitzung zur Wahl stellen. Diese soll erst in der am 20. November beginnenden Woche stattfinden.

Die Kandidaten der anderen Fraktionen für die Vizepräsidentenposten wurden überwiegend mit deutlicher Mehrheit gewählt. Das schlechteste Ergebnis erhielt der frühere SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann mit 396 von 703 Stimmen.

Daneben wurden gewählt: der frühere Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU, 507 Ja-Stimmen), FDP-Vize Wolfgang Kubicki (489 Ja-Stimmen), die bisherige Bundestagsvizepräsidentinnen Petra Pau (Linke, 456 Ja-Stimmen) und Claudia Roth (Grüne, 489 Ja-Stimmen).

Der bisherige Finanzminister Wolfgang Schäuble von der CDU war zuvor mit nur 71,2 Prozent der Stimmen zum Präsidenten des Bundestags gewählt worden. Neben der AfD votierten Abgeordnete mindestens einer anderen Fraktion gegen ihn.

Mit sieben Parteien und sechs Fraktionen ist das deutsche Parlament so vielfältig wie seit den 50er Jahren nicht mehr. Mit der AfD ist erstmals seit 1961 wieder eine Partei rechts von der Christdemokratie im Bundestag.

Trotz des turbulenten Auftakts sagte Schäuble in seiner Antrittsrede, er sehe den parlamentarischen Auseinandersetzungen der nächsten Jahre «mit Gelassenheit» entgegen. Der Grundkonsens gehöre genauso wie die Auseinandersetzung zur parlamentarischen Demokratie.

veröffentlicht: 24. Oktober 2017 11:31
aktualisiert: 24. Oktober 2017 17:21
Quelle: SDA

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