Alkohol-Kater ist eine Krankheit
Der Schädel brummt, der Magen macht eh, was er will, und die Augen sind kaum mehr aufzubringen – der Kater setzt richtig ein, das waren wohl eins, zwei Gläschen zu viel. Wenn man sich dann auch noch zur Arbeit quälen muss, ist dies eine zusätzliche Last. Doch wer krank ist, soll Zuhause bleiben, oder? Richtig, denn auch der Kater ist eine Krankheit, meint ein Gericht in Frankfurt.
Kater erfüllt Kriterien einer Krankheit
«Unter Krankheit ist jede, also auch eine vorübergehende, Störung der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen», dazu gehöre auch der Alkohol-Kater, entschied am Montag ein Frankfurter Gericht. Zu diesem Entschluss kam das Gericht aufgrund einer Anklage gegen einen Hersteller zweier Nahrungsergänzungsmittel, die einen Kater lindern oder gar vorbeugen sollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Werbung für Anti-Kater-Mittel ist unzulässig
Unter anderem mit Aussagen «Anti Hangover Drink» oder «Natürlich bei Kater» warb der Hersteller dieser Substanzen. Werbung, die laut dem Gericht unzulässig ist. Es sei verboten, Lebensmitteln krankheitsbezogene Eigenschaften zuzuweisen: «Informationen über ein Lebensmittel dürfen diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaft entstehen lassen», betont das Gericht.
Ein Kater ist nicht die Folge des natürlichen «Auf und Ab»
In der Werbung werde der Kater mit Symptomen wie Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen beschrieben. Derartige Symptome lägen ausserhalb der natürlichen Schwankungsbreite des menschlichen Körpers. «Sie treten nicht als Folge des natürlichen ‹Auf und Ab› des Körpers, sondern infolge des Konsums von Alkohol, einer schädlichen Substanz, ein», begründet das Gericht. Zudem gibt es für den Kater einen medizinischen Fachbegriff, nämlich «Veisalgia», dies bestätige zusätzlich, dass der Kater eine Krankheit sei.
(red.)