Amsterdamer Gericht muss Streit um «Gold der Krim» entscheiden
Dagegen erklärten die Anwälte der Ukraine, dass die Objekte Staatseigentum seien. Die Objekte waren 2014 bei einer Ausstellung in Amsterdam gezeigt worden. Seit der Annektierung der Krim durch Russland ist die Eigentumsfrage unklar. Wann das Gericht entscheiden wird, ist noch nicht bekannt.
Die Museen der Krim hatten 2014 hunderte Objekte an das Amsterdamer Allard Pierson Museum ausgeliehen. Dazu gehörten Juwelen, eine goldene Schwertscheide und goldene Skulpturen. Noch vor Ende der Schau «Das Gold der Krim» war die Halbinsel von Russland aber annektiert worden.
Das Archäologische Museum hatte damals entschieden, die Leihgaben erst dann zurückzugeben, wenn die Eigentumsfrage geklärt sei. Seither lagern sie in einem Depot in Amsterdam.
Nach Ansicht der Ukraine sind die Kunstschätze Staatseigentum. Sie seien nun illegal in den Niederlanden, erklärten die Rechtsvertreter. Kiew fürchtet auch, dass die Objekte in russische Museen gebracht werden.
Dagegen vertraten die Anwälte der Museen die Ansicht, dass sie auf der Krim gefunden und immer dort aufbewahrt worden seien. Auch Russland hatte die Rückgabe an die Museen gefordert.
Als der Vertrag über die Leihgaben geschlossen worden war, gehörte die Krim noch zur Ukraine. Nach dem russischen Einfall 2014 stimmte aber eine Mehrheit der Bevölkerung der Halbinsel in einem Referendum dem Anschluss an Russland zu. Dies wird allerdings international nicht anerkannt.