Europa

Deal mit Ungarn und Polen könnte Rechtsstaatsstrafen stark verzögern

· Online seit 12.12.2020, 10:26 Uhr
Der Start des neuen Verfahrens zur Ahndung von Rechtsstaatsverstössen in der EU könnte sich durch den von der Bundesregierung vorbereiteten Deal mit Ungarn und Polen deutlich verzögern. Dass der Mechanismus so lange nicht angewendet werden solle, wie eine mögliche Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof laufe, bedeute eine mögliche Verzögerung bis ins Jahr 2022, sagte der FDP-Europaabgeordnete Moritz Körner der Deutschen Presse-Agentur. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban werde so bis zur Parlamentswahl in seinem Land ungeschoren davonkommen. Sie ist turnusgemäss im Frühjahr 2022 vorgesehen.
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Erfreut zeigte sich Körner hingegen darüber, dass das Verfahren an sich unangetastet bleiben soll. Die jetzt geplante Zusatzerklärung zum Rechtsstaatsmechanismus schliesse vor allem Dinge aus, die sowieso nicht vorgesehen gewesen seien, kommentierte er.

Der Deal mit der Zusatzerklärung wurde von der derzeitigen deutschen EU-Ratspräsidentschaft mit Ungarn und Polen ausgehandelt, um die beiden Länder dazu zu bewegen, ihr Veto gegen Entscheidungen zum langfristigen EU-Haushalt und zu den milliardenschweren Corona-Hilfen aufzuheben. Ungarn und Polen hatte die Blockade begonnen, weil sie befürchten, dass der neue Rechtsstaatsmechanismus darauf abzielt, ihnen wegen umstrittener politischer Projekte EU-Mittel kürzen zu können.

Über die Zusatzerklärung soll nun unter anderem festgelegt werden, welche Möglichkeiten Ungarn und Polen haben, sich gegen die Anwendung des Verfahrens zu wehren. Eine davon ist eine Überprüfung durch den EuGH. Dem Kompromiss müssen nun auch noch die anderen 24 EU-Staaten zustimmen. Eine Entscheidung wird beim EU-Gipfel an diesem Donnerstag und Freitag erwartet.

veröffentlicht: 12. Dezember 2020 10:26
aktualisiert: 12. Dezember 2020 10:26
Quelle: sda

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