Coronavirus

Gelockerte Corona-Massnahmen: Das gilt ab heute in Vorarlberg

05.03.2022, 09:08 Uhr
· Online seit 05.03.2022, 09:08 Uhr
Ab dem 5. März treten in Vorarlberg weitgehende Öffnungsschritte in Kraft. Hier eine Übersicht, was ab heute bei unseren Nachbarn gilt.
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Der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner und der Wirtschafslandesrat Marco Tittler begrüssen die ab Samstag 5. März in Kraft tretenden Öffnungsschritte und bezeichnen die vom Gesundheitsminister erlassene COVID-19-Basismassnahmenverordnung als wichtigen Schritt. «Aufgrund der deutlichen milderen Omikron-Variante sind die Spitalsbelegungen weiterhin sehr stabil. Deshalb können weitere Öffnungsschritte gesetzt werden», wird Wallner in einer Mitteilung zitiert. Folgende Lockerungen gelten ab heute:

3G-Regel abgeschafft

Die 3G-Regel wird weitestgehend abgeschafft. In vulnerablen Bereichen bleibt sie aber bestehen. Somit braucht es in Zukunft keinen Nachweis mehr, ob man genesen, geimpft oder getestet ist. Die 3G-Regel entfällt auch am Arbeitsplatz.

Anpassung der Maskenpflicht

Die FFP2-Maskenpflicht besteht nur noch in wenigen Bereichen, wie in geschlossenen Räumen von Kundenbereichen lebensnotwendiger Betriebe wie beispielsweise in Apotheken, im Lebensmitteleinzelhandel, Banken und Postgeschäftsstellen. Ausserdem gilt sie weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Räumen der dazugehörigen Stationen, Gleisen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen sowie deren jeweiligen Verbindungsbauwerken und in Taxis, taxiähnlichen Betrieben und Schülertransporten.

Eine Maskenpflicht besteht zudem in geschlossenen Räumen von Einrichtungen zur Religionsausübung, in Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten bei Parteienverkehr und in baulich verbundenen Betriebsstätten wie beispielsweise Einkaufszentren und Markthallen. Bei unmittelbarem Kunden- oder Parteienkontakt gilt die Maskenpflicht an den genannten Orten auch für Betreiber, Inhaber und Mitarbeiter, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmassnahmen minimiert werden kann. An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Nachtgastronomie wieder offen

Die Nachgastronomie darf wieder öffnen. Es gilt keine Sperrstunde mehr. Es benötigt einen Covid-19-Beauftragten und ein Covid-19-Präventionskonzept.

Lockerungen bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen gilt keine Personenobergrenze, Registrierungs- Masken-, Anzeige- und Bewilligungspflicht sowie Sperrstunde mehr. Zudem können Speisen und Getränke wieder serviert werden. Weiterhin verpflichtend sind ein Covid-19-Präventionskonzept und ein Covid-Beauftragter bei Zusammenkünften mit mehr als 50 Personen.

(red.)

veröffentlicht: 5. März 2022 09:08
aktualisiert: 5. März 2022 09:08
Quelle: FM1Today

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