Hauptbeschuldigter im Missbrauchsprozess räumt Sexualverbrechen ein

11.06.2018, 17:40 Uhr
· Online seit 11.06.2018, 09:36 Uhr
Mit der Schilderung schwerer Sexualstraftaten gegen einen Jungen und einem Geständnis des Hauptangeklagten hat am Montag der Prozess gegen ein Paar aus Staufen bei Freiburg begonnen.
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Die 48-jährige Mutter des heute Neunjährigen und ihr Lebensgefährte stehen gemeinsam vor Gericht - als zentrale Figuren und Hauptbeschuldigte in dem beispiellosen Fall. Sie sollen den Sohn der Frau gemeinsam in fast 60 Fällen selbst missbraucht oder anderen Männern zum Missbrauch überlassen haben.

«Ich war die treibende Kraft», räumte der einschlägig vorbestrafte 39-Jährige ein. Seine Lebensgefährtin habe mitgemacht, weil sie nicht verlassen werden wollte.

In der mehr als 100 Seiten langen Anklageschrift ist die Rede von Fesselungen, extremen Demütigungen und Beschimpfungen, Drohungen sowie körperlicher Gewalt und Vergewaltigungen. Während die Mutter in den Vernehmungen zuvor bislang schwieg und auch in ihrem Prozess nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit sprechen will, zog ihr Lebensgefährte einen gleichlautenden Antrag zurück.

Die Anklage sei, bis auf einige Kleinigkeiten, zutreffend, sagte er. Er selbst habe die Mutter des Kindes unter Druck gesetzt, trug er mit monotoner Stimme vor. Die Initiative sei immer vom ihm ausgegangen. Die Mutter habe daher ihren Sohn für die Missbrauchshandlungen zur Verfügung gestellt. «Aber jedesmal, wenn ich was mit dem Jungen gemacht hab, hatte sie Kenntnis», sagte er. «Ich hab' da nix heimlich gemacht.»

Der Hauptangeklagte verwies explizit darauf, dass es ihm egal sei, was man über ihn denke. Deshalb sage er umfassend aus und habe die Ermittler auch auf die Spur anderer Freier gebracht. Ihm gehe es darum, dass dem Kind Gerechtigkeit widerfahre. Der Richter machte ihn darauf aufmerksam, dass der Missbrauch ohne den anonymen Hinweis auf die Taten ja einfach weitergegangen wäre. «Das ist jetzt nicht das schlechte Gewissen, das Sie treibt.»

Angeklagt sind Taten zwischen Mai 2015 bis Ende August 2017. In dem umfangreichen Missbrauchsfall gibt es insgesamt acht Tatverdächtige. In Prozessen gegen Freier des Jungen hatte der 39-Jährige zuvor als Zeuge ausgesagt und sich auch dort bereits als Haupttäter bezeichnet.

Dem Paar wird auch der mehrfache Missbrauch einer Dreijährigen zur Last gelegt. Die Schwere und Vielzahl der Verbrechen sowie die Rolle der Mutter machen diesen Fall aussergewöhnlich. Es gebe bei Kindesmissbrauch vergleichsweise wenig Frauen, die zur Täterin werden, sagte Staatsanwältin Nikola Novak.

Parallel zu der Verhandlung in Freiburg begann am Montag am Landgericht Karlsruhe der Prozess gegen einen 44-jährigen Elektriker aus Schleswig-Holstein. Der Mann soll den Partner der Mutter des Jungen im Darknet gefragt haben, ob er das Kind sexuell missbrauchen und danach töten dürfe.

«Der Angeklagte war zur Tötung fest entschlossen», sagte die Staatsanwältin am Montag zum Prozessauftakt. Da er schon zweimal einschlägig verurteilt worden sei und seinen kindlichen Opfern schweren Schaden zugefügt habe, zieht sie eine Sicherungsverwahrung in Betracht.

Behörden und Justiz stehen in dem Fall in der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, den Jungen nicht geschützt zu haben - obwohl sie von der Liebesbeziehung der Mutter zu dem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Mann wussten. Das Kind lebt seit der Festnahme des Paares und der weiteren mutmasslichen Täter im vergangenen Herbst bei einer Pflegefamilie.

Eine Vielzahl der Taten war gefilmt worden - sowohl die, die das Paar beging, als auch die, die die Freier an dem sich laut Anklage «massiv ekelnden» und völlig wehrlosen Kind vollzogen. Die Aufnahmen dienen in diesem und den anderen Verfahren als Beweismittel.

Ziel von Anklage und Nebenklage sei neben langjährigen Haftstrafen eine anschliessende Sicherungsverwahrung, vor allem für den wegen schwerer Kindesmisshandlung vorbestraften Lebensgefährten der Mutter. Ein Urteil fällt voraussichtlich Mitte Juli.

veröffentlicht: 11. Juni 2018 09:36
aktualisiert: 11. Juni 2018 17:40
Quelle: SDA

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