Ibiza: Österreichs Finanzminister Blümel muss weitere Akten vorlegen
Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bei Van der Bellen die Umsetzung seiner Entscheidung vom 3. März zur Akteneinsicht beantragt. Blümel war bisher der Aufforderung, dem Ausschuss bestimmte E-Mails und Dateien vorzulegen, nicht nachgekommen.
Die Verfassungsrichter hatten erklärt, dass ihre damalige Entscheidung «eine Leistungspflicht enthält, die zwangsweise durchgesetzt werden kann». Nach diesem Vorstoss habe Blümel ihm mitgeteilt, nun doch die geforderten Daten zu übermitteln, so Van der Bellen. «Die VfGH-Entscheidung ist zu akzeptieren und das Bundesministerium für Finanzen wird diesem selbstverständlich unverzüglich und vollumfänglich nachkommen», betonte das Ministerium.
Auf Antrag der Oppositionsparteien sollen dem Ausschuss, der dem Verdacht der mutmasslichen Käuflichkeit der Regierung aus ÖVP und FPÖ in den Jahren 2017 bis 2019 nachgeht, E-Mails verschiedener Akteure im Finanzministerium zugehen. Das Ministerium hatte sich auf Daten- und Persönlichkeitsschutz berufen, da es auch um höchstpersönliche Daten wie etwa Gesundheits- und Krankendaten gehe.