Walzenhausen

Just AG weist Vorwürfe der Gewerkschaft Unia zurück

· Online seit 10.03.2021, 14:10 Uhr
Die Gewerkschaft Unia hat der Just AG in Walzenhausen AR vorgeworfen, in einer Niederlassung in Argentinien 52 Entlassungen ausgesprochen zu haben. Der Geschäftsführer der Just-Gruppe weist die Vorwürfe «als haltlos» zurück.
Anzeige

Die Unia Sektion Säntis-Bodensee wirft der Just AG vor, 52 Angestellte des Distributionsbetriebs in Argentinien «in einem Zoomcall» gekündigt zu haben. Dies sei ohne Vorankündigung geschehen und entgegen staatlicher Vorschriften, die privaten Unternehmen während der Pandemie Kündigungen untersagten.

Die Gewerkschaft hat für Mittwoch eine Aktion vor dem Betrieb der Just AG in Walzenhausen angekündigt und verlangt die Rücknahme der Kündigungen. Dieses Vorgehen sei einer schweizerischen Firma, die sich gute und sichere Arbeitsbedingungen auf die Fahnen schreibe, unwürdig, so die Unia. Just stellt Kosmetik- und Pflegeprodukte her und beschäftigt weltweit rund 470 Mitarbeitende, davon rund 300 Festangestellte in der Schweiz.

In einer Stellungnahme wies Heinz Moser, Geschäftsführer der Just-Unternehmensgruppe, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA die Vorwürfe «als haltlos» zurück. Beim fraglichen Betrieb, der SwissJust Argentina, handle es sich um ein wirtschaftlich und rechtlich von der Just International AG unabhängiges Unternehmen.

Beschäftigung bei Drittunternehmen

Dessen Logistik genüge den steigenden Anforderungen nicht mehr. Das dafür genutzte Gebäude, ein ehemaliges Schulhaus, habe nicht entsprechend ausgebaut werden können. Deshalb sei SwissJust Argentina gezwungen gewesen, eine neue Lösung zu finden. Den Mitarbeitenden sei in einer Versammlung, die wegen der Pandemie virtuell durchgeführt wurde, mitgeteilt worden, dass «Picking and Packing» künftig von einem Drittunternehmen übernommen werde.

Kündigungen seien keine ausgesprochen worden, so Moser. Für die Mitarbeitenden gebe es drei Optionen: Zum einen könnten sie eine doppelte Abfindung erhalten und bekämen gleichzeitig eine Arbeitsgarantie beim Drittunternehmen.

Das zweite Angebot beinhalte eine doppelte Abfindung ohne Weiterbeschäftigung beim Drittunternehmen. Als dritte Option könnten die Mitarbeitenden bei SwissJust Argentina angestellt bleiben und das bisherige Gehalt beziehen, weil Entlassungen aktuell in Argentinien wegen der Pandemie verboten seien.

SwissJust Argentina habe sich bereits mit der Hälfte der betroffenen Mitarbeitenden auf eine einvernehmliche Lösung geeinigt. Mehrere Mitarbeiter hätten ihre neue Tätigkeit beim Drittunternehmen angenommen. Die Just International AG verfolge die Entwicklung sehr eng und stehe im ständigen Austausch mit SwissJust Argentina.

veröffentlicht: 10. März 2021 14:10
aktualisiert: 10. März 2021 14:10
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige