Kritik an deutscher Polizei wegen Gewalt bei Abschiebung

09.05.2019, 05:43 Uhr
· Online seit 09.05.2019, 00:45 Uhr
Der Europarat hat Deutschland aufgefordert, bei Abschiebungen von Migranten auf «unverhältnismässige und unangemessene» Gewaltanwendung zu verzichten. Dies forderte das Anti-Folter-Komitees (CPT) des Europarats in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht.
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Methoden, die bei den Betroffenen ein Erstickungsgefühl auslösten oder ihnen starke Schmerzen zufügten - etwa durch Quetschen der Genitalien - , müssten untersagt werden, hiess es.

In dem Bericht schildert das Gremium zudem die Bedingungen, unter denen 46 Afghanen in der Nacht zum 15. August 2018 mit einem Charterflugzeug von München nach Kabul abgeschoben worden waren. Zur Überwachung der Migranten waren rund hundert Polizisten an Bord des Flugzeuges. Auch drei Mitglieder des Anti-Folter-Komitees nahmen an dem Flug teil.

Ihrem Bericht zufolge wurden die Afghanen aus verschiedenen Bundesländern nach München gebracht. Viele von ihnen befanden sich zuvor in Gefängnissen in Abschiebehaft. Die meisten Migranten hätten sich auf dem Weg zum Flughafen und beim Besteigen des Flugzeuges ruhig verhalten, stellte die Delegation fest.

Zwei Männer hätten sich jedoch heftig zur Wehr gesetzt. Sie seien mit Hand- und Fussschellen sowie Klebeband gefesselt und von mehreren Polizisten gewaltsam in die Maschine befördert worden. Ein Migrant setzte demnach auch im Flugzeug seinen Widerstand fort - unter anderem, indem er seinen Kopf gegen den Sitz schlug.

Der Mann sei von sechs Polizisten festgehalten worden, heisst es in dem Bericht. Ein Beamter habe ihm einen Arm gegen den Hals gedrückt, was seine Atemfähigkeit eingeschränkt habe. Ein anderer Polizist habe dem am ganzen Körper mit Klebeband Gefesselten mehrmals für längere Zeit die Genitalien gequetscht.

Diese Methode «zielt eindeutig darauf ab, durch Zufügung starker Schmerzen kooperatives Verhalten zu erreichen», kritisierten die Experten des Europarates. Ein solches Vorgehen sei «unverhältnismässig und unangemessen». Deutschland müsse «sofort Massnahmen ergreifen», um die Anwendung dieser Techniken zu unterbinden.

Das deutsche Justizministerium teilte in einer am gleichen Tag veröffentlichten Stellungnahme mit, die deutsche Bundespolizei sei von dieser Empfehlung in Kenntnis gesetzt worden und habe sie aufgegriffen.

Das Anti-Folter-Komitee des Europarats kritisierte in dem Bericht zudem, dass Betroffene in Deutschland häufig zu kurzfristig über ihre Abschiebungen informiert würden. Es sei unerlässlich, dass den Menschen rechtzeitig mitgeteilt werde, dass sie Deutschland verlassen müssten, erklärte das CPT.

Nur auf diese Weise könnten sich die Menschen psychisch mit der Situation auseinandersetzen. In dem Papier hiess es, deutsche Behörden benachrichtigten die Betroffenen in Abschiebehaft erst spät oder in letzter Minute über ihre bevorstehende Abschiebung.

Auch in Fällen, bei welchen die Betroffenen nicht in Haft waren, war die Benachrichtigung laut des Komitees nicht immer eine Woche vor dem Ausweisungsdatum erfolgt. Aus der Antwort des deutschen Justizministeriums auf den Report ging hervor, dass die Abschiebung in der Regel eine Woche vor dem Termin angekündigt werden solle - auch Betroffenen in Haft.

Das Anti-Folter-Komitee des Europarates mit Sitz in Strassburg hat die Aufgabe, die Einhaltung der Europäischen Anti-Folter-Konvention zu überwachen. Dazu besuchen Mitglieder des Komitees - Strafvollzugsexperten, Ärzte und Psychologen - in regelmässigen Abständen in den 47 Europaratsländern Einrichtungen, in denen Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden.

veröffentlicht: 9. Mai 2019 00:45
aktualisiert: 9. Mai 2019 05:43
Quelle: SDA

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