Neues EU-Verfahren gegen Polen
Das kritisierte polnische Gesetz von 2017 sehe vor, dass gegen Richter wegen ihrer Rechtssprechung Ermittlungen und letztlich auch Strafmassnahmen eingeleitet werden können. Auch sei die Unabhängigkeit der Disziplinarkammer am Obersten Gericht nicht garantiert; diese ist zuständig zur Überwachung von Disziplinarmassnahmen gegen Richter.
Solche Massnahmen wirkten einschüchternd, sagte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans. Richter würden systematisch der politischen Kontrolle unterworfen.
Die Kommission hatte wegen der umstrittenen Justizreformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof erhoben.
Ende 2017 wurde sogar ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eröffnet. Dieses wird im übertragenen Sinne auch als «Atombombe» bezeichnet, weil EU-Staaten bei gravierenden Verstössen gegen EU-Grundwerte Stimmrechte entzogen werden könnten.