Staatspersonal

Rentenalter 68 für Kantonsmitarbeitende in Graubünden

· Online seit 22.03.2021, 12:20 Uhr
Die Bündner Regierung will mehr Flexibilität für Mitarbeitende der Kantonsverwaltung. So soll über das Pensionsalter hinaus gearbeitet werden können - und zwar bis 68.
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Mehr Teilzeitarbeit, mehr Ferien, mehr Homeoffice, finanzielle Beiträge an die Kinderbetreuung und die Möglichkeit, bis 68 weiterzuarbeiten. Solche Verbesserungen sieht die Bündner Regierung in einer Teilrevision des Personalgesetzes vor, die bis 22. Juni in die Vernehmlassung geschickt wurde. Sie will damit die Vereinbarkeit von Familien und Beruf verbessern, wie die Regierung am Montag mitteilte.

Die starre Regelung des Rentenalters 65 sei teilweise problematisch gewesen für Kantonsmitarbeitende, erklärte Regierungsrat Christian Rathgeb auf Anfrage. In der Teilrevision strebe die Regierung deshalb an, dass nach Bedarf und im gegenseitigen Einvernehmen länger gearbeitet werden könne. Eine gesetzliche Obergrenze soll bei 68 Jahren greifen. Früher in Pension zu gehen, ist jetzt schon möglich.

Als Arbeitgeber attraktiver werden

Weiter möchte die Regierung den Kanton als Arbeitgeber attraktiver machen. Mütter und Väter sollen vermehrt die Möglichkeit erhalten, in einem Teilzeitpensum zu arbeiten. Unabhängig von der Corona-Pandemie möchte die Regierung das Homeoffice erlauben.

In der Teilrevision ist zudem vorgesehen, dass Familien finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung erhalten. Es soll möglich sein, dass beide Elternteile einer Arbeit nachgehen können oder Alleinerziehende einen Wiedereinstieg schaffen. Die Regierung hofft, mit der Teilrevision vermehrt auch Frauen als Mitarbeitende zu gewinnen.

Weiter sollen Mitarbeitende fünf statt vier Wochen Ferien im Jahr machen können. Der Grosse Rat berät die Vorlage voraussichtlich in der Februarsession 2022. Das neue Personalgesetz könnte frühestens am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

veröffentlicht: 22. März 2021 12:20
aktualisiert: 22. März 2021 12:20
Quelle: sda

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