Deutschland

Tino Chrupalla wird Gaulands Nachfolger an der AfD-Spitze

30.11.2019, 18:45 Uhr
· Online seit 30.11.2019, 18:05 Uhr
In Deutschland hat die AfD den Bundestagsabgeordneten Tino Chrupalla zum zweiten Parteivorsitzenden neben Jörg Meuthen gewählt. Der 44-Jährige Malermeister aus Sachsen tritt die Nachfolge von Alexander Gauland an.
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Dieser hatte sich aus dem Parteivorstand zurückgezogen und Chrupalla als Kandidaten vorgeschlagen. Chrupalla erhielt auf dem Bundesparteitag in Braunschweig am Samstag in einer Stichwahl 54,51 Prozent der Stimmen. Sein Fraktionskollege Gottfried Curio unterlag mit 41,23 Prozent. Die niedersächsische Landesvorsitzende Dana Guth war im ersten Wahlgang ausgeschieden.

Chrupalla sagte in seiner Bewerbungsrede: «Die bürgerliche Mitte erreichen wir mit Vernunft. Nur mit überzeugenden Inhalten werden wir neue Wählerschichten erschliessen. Mit drastischer Sprache bewirkt man häufig das Gegenteil – besonders bei den Frauen.»

Für Bündnisse mit CDU

Der einflussreiche Gauland rief in seiner Rede vor den Delegierten dazu auf, sich Bündnissen mit der CDU zu öffnen. Mit Blick auf die Ergebnisse bei Landtagswahlen in Ostdeutschland sieht er die Chancen der CDU zu Regierungsbündnissen mit anderen Parteien schwinden. «Wenn Grüne, Rote und Dunkelrote zusammengehen, wird der Tag kommen, an dem eine geschwächte CDU nur noch eine Option hat - uns», sagte Gauland.

Der von Polizisten aus mehreren Bundesländern geschützte Parteitag wurde von lautstarken Protesten begleitet. Mehr als 15'000 Menschen demonstrierten nach Angaben der Veranstalter am Samstag gegen den AfD-Parteitag in Braunschweig.

Zwei Anträge nicht auf Tagesordnung

Die Delegierten lehnten es ab, das Verhältnis zur Identitären Bewegung neu zu regeln. Ein Antrag, diese vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppierung von der Unvereinbarkeitsliste zu streichen, wurde nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Hätte er Erfolg gehabt, hätten Mitglieder der Identitären Bewegung künftig auch in die AfD eintreten können.

Ebenfalls nicht auf die Tagesordnung genommen wurde ein Antrag, der unangenehm für Mitglieder geworden wäre, die in Parteispendenaffären verwickelt sind. Er sah vor: «Wer vorsätzlich durch schuldhaftes Finanzgebaren die Partei zu Strafzahlungen zwingt oder von staatlichen Geldzuwendungen abhält, muss persönlich dafür haften.»

veröffentlicht: 30. November 2019 18:05
aktualisiert: 30. November 2019 18:45
Quelle: sda

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