Facebook muss Hetzbeiträge gegen Flüchtling nicht löschen

07.03.2017, 15:23 Uhr
· Online seit 07.03.2017, 15:07 Uhr
Facebook muss in seinem Netz weiterhin nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen einen Flüchtling suchen und diese löschen. Das hat das Landgericht Würzburg am Dienstag in einem Eilverfahren entschieden.
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Ein syrischer Flüchtling, dessen im September 2015 entstandenes Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für Hasskommentare und falsche Anschuldigungen missbraucht wurde, unterlag mit seinem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Internetriesen. Er muss also weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und melden.

Facebook sei «weder Täter noch Teilnehmer der hier unstreitigen Verleumdungen», begründete das Landgericht seine Entscheidung. Bei den strittigen Einträgen handle es sich um «fremde Inhalte der Nutzer des Portals».

Das Gericht verwies darauf, dass ein sogenannter Provider «zwar nicht zur proaktiven Suche möglicher künftiger zu beanstandender Inhalte verpflichtet» sei. «Bei einer schweren Persönlichkeitsverletzung» erscheine zwar «ein erhöhter Suchaufwand gerechtfertigt». Die Verpflichtung gelte aber nur, «wenn diese technisch ohne zu grossen Aufwand realisierbar und damit zumutbar ist».

Diese zwischen den Parteien strittige Frage sei «letztlich im Verfügungsverfahren nicht aufklärbar» gewesen und werde «gegebenenfalls in einem möglichen Hauptsacheverfahren durch Gutachten zu klären» sein. Die Eilbedürftigkeit als Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung bestehe in dem Verfahren jedenfalls nicht oder zumindest nicht mehr.

Zu dem Rechtsstreit gegen den US-Konzern war es gekommen, weil der syrische Flüchtling auf verleumderischen Fotomontagen, die ihn zusammen mit Merkel zeigen, fälschlicherweise als Terrorist und Attentäter dargestellt wurde. Es wird auch behauptet, er habe in Berlin versucht, einen Obdachlosen zu töten.

Der rechtswidrige Beitrag wurde hundertfach geteilt. Der Flüchtling forderte deshalb von Facebook nicht nur den Originalbeitrag, sondern auch alle Duplikate zu löschen. Weil der Konzern das nicht gänzlich tat, klagte der Flüchtling.

Der Anwalt des Syrers zeigte sich «enttäuscht» von der Entscheidung. Das Gericht habe sich in den Grenzen bewegt, die das Gesetz vorsehe. «Wir brauchen andere Gesetze», sagte der Anwalt. Er kündigte an, dass er den Flüchtling in einem möglichen Hauptsacheverfahren nicht vertreten werde. Er begründete dies mit persönlichen Angriffen gegen ihn.

Facebook zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Das Unternehmen freue sich sich darüber, «dass das Gericht unsere Ansicht teilt, dass die eingeleiteten rechtlichen Schritte hier nicht der effektivste Weg zur Lösung der Situation waren», erklärte ein Facebook-Sprecher.

veröffentlicht: 7. März 2017 15:07
aktualisiert: 7. März 2017 15:23
Quelle: SDA

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