Wirtschaft

Kein unbeschränkter Export von Spionagesoftware

Kein unbeschränkter Export von Spionagesoftware

22.11.2017, 14:34 Uhr
· Online seit 22.11.2017, 14:23 Uhr
Der Bundesrat kann den Export von Spionagesoftware und -geräten verbieten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese zur Repression genutzt werden. Die Rechtsgrundlage dafür läuft 2019 aus. Der Bundesrat möchte solche Geschäfte aber auch in Zukunft verbieten können.
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Er schlägt daher vor, das Güterkontrollgesetz zu ändern. Dieses regelt den Handel mit militärisch und zivil verwendbaren Gütern, besonderen militärischen Gütern und strategischen Gütern. Dazu gehören auch Software und Geräte zur Überwachung von Internet und Mobilfunk.

In der heutigen Fassung des Gesetzes kann deren Ausfuhr nicht verboten werden, nur weil die Geräte oder die Software zur Repression verwendet werden könnten. Der Bundesrat beruft sich dafür auf eine spezielle Verordnung von 2015.

Diese ist direkt auf die Verfassung gestützt und daher auf vier Jahre befristet. Die Gesetzesänderung soll im die Möglichkeit geben, für die Zeit danach eine entsprechende Verordnung zu erlassen, um die Exporte unter Umständen verbieten zu können.

Den Handlungsbedarf erläutert der Bundesrat am Beispiel der so genannten International Mobile Subscriber Identity Catcher (IMSI-Catcher). Dieses Gerät simuliert eine Basisstation, womit alle Mobilfunktelefone im Empfangsbereich ihre Kommunikation über den IMSI-Catcher abwickeln.

So können Telefone geortet, Gespräche mitgehört und der Datenaustausch gelesen werden. Damit können IMSI-Catcher zur Bekämpfung von Verbrechen und Terrorismus, aber auch zur Repression genutzt werden, wie es in dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht zur Vernehmlassungsvorlage heisst.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), das die Exportbewilligungen ausstellt, prüft daher in jedem Einzelfall die Endverwendung. Mit der Gesetzesänderung wäre das auch in Zukunft möglich. Dabei geht es dem Bundesrat um die Glaubwürdigkeit ihrer Aussen- und Sicherheitspolitik und um das Image des Schweizer Technologie- und Industriestandorts, wie aus dem Bericht hervorgeht.

Darin stellt er auch klar, dass es nicht um ein generelles Exportverbot geht. Seit Inkrafttreten der Verordnung wurden nach Angaben des Bundesrats 267 Gesuche im Gesamtwert von 22,3 Millionen Franken bewilligt, sechs Gesuche im Gesamtwert von 1,6 Millionen Franken wurden abgelehnt. Die verweigerten Bewilligungen betrafen vor allem IMSI-Catcher sowie Geräte und Software für das Dekodieren und Analysieren von Funksignalen.

Welche Güter unter das Verbot fallen, handeln die heute 41 Partnerstaaten der Vereinbarung von Wassenaar aus. Diese sind allerdings frei in ihrem Entscheid, ob der Export im Einzelfall bewilligt wird oder nicht.

veröffentlicht: 22. November 2017 14:23
aktualisiert: 22. November 2017 14:34
Quelle: SDA

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