Das teilte der Tessiner Kantonstierarzt Tullio Vanzetti am Montagnachmittag an einer Medienorientierung mit. Der Hofeigentümer, seine Familie und auch seine Mitarbeiter dürfen den Betrieb seit Freitag nicht mehr verlassen, damit sich die Krankheit nicht weiter verbreiten kann.
Im Sperrgebiet, das sich drei Kilometer um den betreffenden Betrieb bei Pazallo in der Nähe von Lugano erstreckt, sind bis auf weiteres keine Zu- und Wegfahrten erlaubt. Polizei und Zivilschutz kontrollieren ausserdem ein Gebiet von zehn Kilometern Durchmesser um den infizierten Betrieb herum, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Die Einschränkungen werden gemäss Kantonstierarzt mindestens bis Mitte Dezember aufrechterhalten.
Gemäss den Schilderungen von Kantonstierarzt Vanzetti haben weder der Hofeigentümer noch die Veterinäre und veterinärmedizinischen Institute Fehler begangen. Die Massnahmen seien sachgemäss und rasch eingeleitet worden.
Dem Hofeigentümer waren vergangene Woche ein zwanzigprozentiger Rückgang der Legeleistung seiner Hennen aufgefallen. Zudem waren die Eidotter nicht gelb, sondern weiss oder fehlten ganz. Der zugezogene Veterinär sandte Blutproben der Hühner ans veterinärbakteriologische Institut der Universität Zürich, das am Freitag die Diagnose stellte.
Schon am Freitagnachmittag wurden die Hühner beschlagnahmt, und die Betreiber dürfen den Hof seither nicht verlassen. Zudem wurde eine aus Polizei, Zivilschutz und Veterinäramt bestehende kantonale Arbeitsgruppe für hochansteckende Krankheiten aktiviert, die seither im Einsatz ist.
Im Lauf des Montags wurden unter Aufsicht einer Tierärztin des kantonalen Veterinäramtes die 6000 Hühner eingeschläfert. Sie müssen keimfrei vernichtet werden. Dies schreibt die Eidgenössische Tierseuchenverordnung im Fall der Newcastle-Krankheit vor.
Die Newcastle-Krankheit wurde in Europa erstmals 1927 in Newcastle upon Tyne entdeckt. Sie ist eine für Geflügel und andere Vogelarten, die dadurch zum Überträger werden können, hochansteckende Seuche. Die Virenkrankheit wird laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über die Luft oder durch direkten Kontakt übertragen. Sie kann sich auch indirekt über Personen, Geflügelprodukte oder Eierkartons ausbreiten.
Erkrankte Hühner müssen getötet und keimfrei vernichtet werden. Für Konsumentinnen und Konsumenten besteht hingegen keine Gefahr, wie das Tessiner Kantonslabor am Montag in einem Schreiben an die Medien nochmals versicherte. Bei direktem Kontakt mit infiziertem Material oder Tieren kommt es allenfalls zu einer Bindehautentzündung.
Die Schweizer Geflügelpopulation war bis zum Auftreten des Tessiner Falls frei von der Newcastle-Krankheit. Der letzte Fall auf einem Legehennenbetrieb sei im Jahr 2011 aufgetreten, schrieb das BLV am Wochenende.