Weko schützt Twint vor Apple

18.12.2018, 08:55 Uhr
· Online seit 18.12.2018, 08:48 Uhr
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat in einem Fall, indem es um Handy-Bezahlapps geht, einen Entscheid gefällt. In diesem Fall ging es gegen Apple und eine technische Bevorteilung für Bezahlvorgänge mit Apple Pay.
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Noch nicht abgeschlossen sind dagegen weiterreichende Untersuchungen zur Bezahl-App Twint, bei denen auch Schweizer Finanzinstitute involviert sind.

I-Phone-Geräte von Apple seien so konfiguriert, dass diese, sobald sie in die Nähe eines Bezahlterminals mit Kontaktlos-Funktion gehalten werden, automatisch Apple Pay aufstarten und den Bezahlvorgang über diese App ermöglichen, schreibt die Weko am Dienstag. Zahlungen über Twint, die über das Mobiltelefon und einen QR-Code erfolgen liefen so bis anhin Gefahr, dass sie durch den automatischen Vorgang bei Apple Pay unterbrochen wurden.

Dem hat die Weko Einhalt geboten. Apple habe sich dazu verpflichtet, Twint ab sofort die technische Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, um den automatischen Start von Apple Pay während der Dauer des Bezahlvorgangs mit der Twint-App zu unterdrücken, so die Weko. Aufgrund dieser Zusage stellte das Sekretariat die Vorabklärung gegen Apple ein.

In Sachen Bezahl-Apps hat die Weko im November für Schlagzeilen gesorgt. Da untersucht die Behörde, ob Schweizer Finanzinstitute die mit Twint zusammenarbeiten möglicherweise die Bezahlfunktionen Apple Pay und Samsung Pay boykottiert haben. Die Weko untersucht dazu die Rolle der Grossbanken UBS und Credit Suisse, der Postfinance sowie der Kreditkartenherausgeber Swisscard und Aduno. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.

veröffentlicht: 18. Dezember 2018 08:48
aktualisiert: 18. Dezember 2018 08:55
Quelle: SDA

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