Wenn verspätete Züge nicht halten, ist das okay

26.08.2019, 13:04 Uhr
· Online seit 26.08.2019, 12:41 Uhr
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den Wegfall von Halten von SBB-Zügen im Verspätungsfall unter die Lupe genommen. Es kommt zum Schluss, diese Massnahme diene in vernünftiger Weise der Erfüllung der Betriebspflicht.
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«Aus konzessionsrechtlicher Sicht begrüssen wir, dass im Falle von Betriebsstörungen und Verspätungen der ‹Schaden› im gesamten konzessionierten Verkehr im Auge behalten wird», teilte das BAV am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. «Das heisst, dass die Auswirkungen über das gesamte System minimiert werden und nicht bei einem einzelnen Zug.»

Dominoeffekt ist schlimmer als Weglassen von Haltestellen

Die SBB hatten dem BAV dargelegt, der Wegfall von einzelnen Halten basiere auf den zu jedem Fahrplanwechsel erstellten Richtlinien und vorbehaltenen Entschlüssen im Personenverkehr (Rivep). Die Massnahmen dienten einerseits der Stabilisierung des übrigen Verkehrs im Falle einer Verspätung eines Einzelzuges und anderseits der Verhinderung von Dominoeffekten mit Verspätungsübertragungen auf andere Kundinnen und Kunden.

Dabei kämen folgende Massnahmen zur Anwendung: Wenden von Zügen an einem Unterwegsbahnhof; Umleitung eines verspäteten Zuges; Wegfall von Unterwegshalten; Ersatz durch einen Dispozug.

Zug hielt zwischen Winterthur und St.Gallen nie

In der aktuellen Rivep-Version kämen zwei Fälle zur Anwendung, bei denen ein Zug an Unterwegsbahnhöfen durchfährt: Zürich - St. Gallen, Züge 1507 - 1533 ohne Halt in Wil, Flawil, Uzwil und Gossau. Die Anwendung sei vier Mal seit dem Fahrplanwechsel vom letzten Dezember erfolgt. Zweitens Bern - Olten - Zürich, Züge 21xx ohne Halt in Brugg AG und Baden. Dies sei 13 Mal seit dem Fahrplanwechsel vorgekommen.

Massnahme dienst Wahrung der Interessen der meisten Kunden

Das BAV nimmt zur Kenntnis, dass diese Massnahmen ausschliesslich zur Wahrung der Interessen des Grossteils der Kunden und zur Verhinderung von Dominoeffekten zur Anwendung kämen und dass die von solchen Massnahmen betroffenen Kunden über die zur Verfügung stehenden Umsteigeverbindungen informiert würden.

«Wir kommen zum Schluss, dass die erwähnten Massnahmen in vernünftiger Weise der Erfüllung der Betriebspflicht dienen», schreibt das BAV. Dies entspreche auch heute noch der positiven Beurteilung des Störungsmanagements der SBB durch das BAV anlässlich des Audits im Jahr 2011.

Dabei gehe das BAV davon aus, dass diese Massnahmen möglichst zurückhaltend angewendet würden, das heisst nur wenn es aufgrund der Betriebslage beziehungsweise der Verspätungen wirklich erforderlich sei. Sollte die Häufigkeit des Wegfalls von im Fahrplan vorgesehenen Halten in Zukunft markant zunehmen, bittet das BAV die SBB, es als Konzessionsbehörde darüber und über alternative Massnahmen zu informieren.

veröffentlicht: 26. August 2019 12:41
aktualisiert: 26. August 2019 13:04
Quelle: SDA

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