Gefällte Eiche: Gericht kontert Vorwürfe der Gemeinde

22.11.2018, 14:32 Uhr
· Online seit 22.11.2018, 11:56 Uhr
Der Fall eines Bauers aus Untereggen, der versehentlich eine Eiche gefällt hat die unter Schutz stand, zieht weitere Kreise. Das Kreisgericht Rorschach ärgert sich über einen Artikel der Gemeinde und reagiert mit einer gesalzenen Stellungnahme.
Angela Mueller
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Bauer Heinz Lanter verstand die Welt nicht mehr, als er von der Staatsanwaltschaft eine Busse von 450 Franken aufgebrummt bekam. Er habe eine ortsbildprägende Eiche gefällt, die unter Schutz stand. Doch davon wusste Lanter nichts. Er liess den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen und zog ihn an das Kreisgericht Rorschach weiter. Dort bekam er Recht.

Aus Ärger über das Urteil hatte die Gemeinde in ihrem Gemeindeblatt vom November den Artikel «Unverständlicher Freispruch nach Fällen eines geschützten Baumes» veröffentlicht (FM1Today  berichtete). Hauptstreitpunkt vor Gericht war die Frage, ob Bauer Lanter von der Inschutzstellung seines Baumes hätte wissen müssen. Die Gemeinde findet: In einer Schutzverordung im Jahre 2008 und im kantonalen Amtsblatt sei dies ja publiziert worden. Der Bauer hätte sich zumindest bei der Gemeinde erkundigen müssten.

Gemeinde erschien nicht vor Gericht

Nun kontert das Kreisgericht und zeigt sich in einer Stellungnahme sichtlich verärgert über den Artikel der Gemeinde. Eine Pflicht sich bei der Gemeinde zu erkundigen, bestehe gar nicht. Entsprechend könne dem Bauer keine fahrlässige Widerhandlung vorgeworfen werden. Zumal der Bauer den Baum aus Sicherheitsgründen fällen liess, schreibt das Kreisgericht. Der Baum war in einem steilen Hang gestanden.

Den Vorwurf, die Gemeinde habe das schriftliche Urteil noch immer nicht bekommen, kontert das Kreisgericht: Es sei ganz klar, dass die Gemeinde Strafklägerin sei, das Gericht habe die Gemeinde vorgeladen vor Gericht zu erscheinen. Doch dies habe die Gemeinde unterlassen.

Schnippische Klammerbemerkung

Und relativ schnippisch und in Klammer schreibt der Gerichtspräsident Olav Humbel: «Anzumerken bleibt, dass sich die Gemeinde bei der Gerichtskanzlei hätte erkundigen müssen, ob ihre Anwesenheit wirklich erforderlich sei. (...) Bemerkenswerterweise erwartet sie demgegenüber von ihren Bürgern, dass sie sich jeweils erkundigen, ob sie ihre eigenen Bäume fällen dürfe.»

In Sachen Urteilsbegründung bleibt das Kreisgericht hart: Da die Gemeinde klar gemacht habe, sie sehe sich nicht als Privatklägerin und die Gemeinde bei der mündlichen Urteilsverkündigung nicht erschienen sei, bekomme sich auch keine schriftliche Urteilsbegründung.

«Gemeinde hätte Fällen verhindern können»

Des Weiteren führt das Gericht aus, dass die Gemeinde den Bauern über die Unterschutzstellung des Baumes hätte informieren können. So hätte er sich einerseits wehren können, andererseits hätte der Bauer nicht anführen können, nichts von der Unterschutzstellung gewusst zu haben. «Mit einer Information wäre es der Gemeinde also mit erheblicher Wahrscheinlichkeit sogar möglich gewesen, das Fällen des Baumes zu verhindern», schreibt der Gerichtspräsident.

Da das Urteil rechtskräftig ist, ist der Fall für den Bauer erledigt. Wie die Gemeinden künftig kommuniziert, wenn Objekte unter Schutz gestellt werden, wird sich weisen. Alleine im 1000-Seelen-Dorf Untereggen sind die rund 60 Naturgebiete, Bäume und Verkehrswege.

TVO Beitrag zur gefällten Eiche in Untereggen:

veröffentlicht: 22. November 2018 11:56
aktualisiert: 22. November 2018 14:32
Quelle: agm

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