St.Galler wird wegen Laugengipfeli gebüsst
Ein Laugengipfel im Wert von 45 Cent wird Bruno Bär am Konstanzer Zoll zum Verhängnis. Diesen isst der 64-Jährige mit seiner Frau nach der Grenze auf einem Parkplatz und kann ihn so der Mehrwertsteuer-Rückerstattung nicht vorweisen. Die Folge: Die zuständige Zöllnerin verlangt 20 Euro Busse – und bezeichnet Bär als «Lügner», wie dieser gegenüber TVO sagt. «Sie ist richtig aufbrausend geworden.»
Quelle: TVO
«Volle Absicht»
Dies sei ein gerechtfertigtes Vorgehen, teilt das zuständige deutsche Zollamt mit. Es komme öfter vor, dass falsche Quittungen vorgewiesen werden, deshalb werde dies seit 2017 gebüsst. Die gekauften Sachen, die auf der Quittung stehen, müssen vollständig vorgewiesen werden. Für Bruno Bär ist das bei grösseren Delikten zwar nachvollziehbar, dass dies aber auch bei kleinen Sachen zur Geltung kommt, sei reine Schikane. «Von mir aus gesehen ist das volle Absicht», sagt Bär.
Gegessen wird nur noch nach dem Zoll
Beim Hauptzollamt Singen heisst es: «Eine Toleranzgrenze gibt es nicht. Die Abfertigungsbeamten entscheiden im Einzelfall vor Ort, ob die vom Reisenden gemachten Angaben glaubhaft und nahvollziehbar sind.» Rechtlich gesehen kann Bruno Bär nichts tun. Für ihn ist jedenfalls klar, gegessen wird nur noch nach dem Zoll.
(sk)