Freibäder

Ampelsystem in St.Galler Badis – Zeitbeschränkung in den Hallenbädern

· Online seit 05.06.2020, 07:58 Uhr
Die Stadt St.Gallen hat ein eigenes Schutzkonzept für die Badi-Eröffnung erarbeitet. Über ein Ampelsystem erfahren Bade-Gäste online, ob es noch freie Plätze gibt, in den Hallenbädern gibt es Badezeitbeschränkungen.
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Am Samstag werden die St.Galler Frei- und Hallenbäder eröffnet. «Mr. Corona, Daniel Koch, würde sagen: ‹Sie sind bebadbar›. Wir sagen: ‹Sie laden zum Baden ein›», schreibt die Stadt St.Gallen in einer Mitteilung. Das Schutzkonzept der Stadt ähnelt in vielen Punkten dem Konzept des Schweizer Verbands für Hallen- und Freibäder, wartet aber mit einigen Besonderheiten auf.

Ein- und Austrittskontrollen

Das Schutzkonzept gilt für die Hallenbäder Blumenwies und Volksbad sowie die Freibäder Dreilinden, Lerchenfeld und Rotmonten. Die Anzahl Badegäste ist in allen Bädern beschränkt aufgrund der Regeln des Bundes, wonach pro 10 Quadratmeter nur eine Person im Bad sein darf. Um sicherzustellen, dass die maximale Personenzahl eingehalten wird, werden die Gäste per Eintritts- und Austrittskontrolle gezählt.

Freie Plätze online abrufbar

Auf einer Webseite der Stadt können Badegäste somit direkt sehen, in welcher Badi es noch freie Plätze gibt. Sobald die definierte Anzahl Gäste erreicht ist, stellt das Ampelsystem auf rot um und es dürfen keine Gäste mehr in das entsprechende Bad. «Diese Angaben werden auf der Webseite aufgeschaltet. Derzeit laufen noch die entsprechenden Arbeiten», sagt der Leiter der St.Galler Bad- und Eisanlagen, Roland Hofer.

Zeitliche Beschränkung im Hallenbad

Für Hallenbad-Besucher kommt eine weitere Begrenzung hinzu. «Aufgrund der starken Beschränkung der Personenzahl sehen wir uns veranlasst, den Aufenthalt in den Hallenbädern auf 90 Minuten zu beschränken. Damit kann möglichst vielen Personen das Schwimmen ermöglicht werden», schreibt die Stadt.

Für Freibäder gilt diese zeitliche Begrenzung nicht: «Die Freibäder gelten als klassische Freizeitanlagen. In diesen halten sich die Gäste wesentlich länger auf als in Hallenbädern. Wir möchten dieses Freizeitvergnügen nicht zeitlich einschränken. Im Übrigen verfügt die Stadt St.Gallen über mehrere Freibäder. Diese Tatsache lässt uns hoffen, dass eine gute Verteilung stattfinden wird», sagt Roland Hofer.

Mindestabstand soll im Wasser eingehalten werden

Das Schutzkonzept des Schweizer Verbands für Hallen- und Freibäder empfiehlt, auch in den Schwimmbecken die Personenzahl zu kontrollieren. Davon sieht die Stadt St.Gallen ab. «Die Nutzung der Wasserfläche liegt in der Eigenverantwortung der Badegäste, wobei die Einhaltung des Mindestabstandes möglichst einzuhalten ist. Falls sich zu viele Personen im Wasser befinden, wird das Badmeisterpersonal sensibilisieren», sagt Hofer.

Anzahl Gäste kann angepasst werden

Sollten sich die Badegäste nicht an die Regeln halten, hält es sich die Stadt frei, die maximale Anzahl an Gästen anzupassen. «Dafür müssten gravierende Regelverstösse vorliegen. Wir gehen davon aus, dass sich unsere Badegäste eigenverantwortlich verhalten werden und sind diesbezüglich auch sehr zuversichtlich», sagt der St.Galler Bäderchef.

veröffentlicht: 5. Juni 2020 07:58
aktualisiert: 5. Juni 2020 07:58
Quelle: FM1Today

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