Corona-Hilfe wird Ende Juni eingestellt
Seit Mitte April 2021 können St.Gallerinnen und St.Galler, die von der Corona-Krise existenziell betroffen sind, ein Gesuch um finanzielle Corona-Hilfe stellen.
Nachfrage gesunken
In den letzten Monaten sei die Nachfrage nach dieser Hilfe gesunken, hiess es in der Mitteilung der St.Galler Staatskanzlei vom Donnerstag. Auch eine Befragung bei den Gemeinden habe gezeigt, dass der Bedarf derzeit als gering angesehen wird. Gleichzeitig ist die epidemiologische Entwicklung nach wie vor günstig.
Aufgrund dieser Tatsachen habe die Regierung beschlossen, die Verordnung über Unterstützungsbeiträge für Bedürftige sowie Sozialberatung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie aufzuheben. Bis am 30. Juni 2022 können Betroffene noch Gesuche einreichen.
Hilfe für Familien mit Kindern
Mit der Corona-Hilfe habe vielen Menschen geholfen werden können, die aufgrund der Corona-Krise arbeitslos geworden sind oder Kurzarbeitsentschädigungen beziehen mussten. Die unverschuldeten Einkommenseinbussen konnten abgefedert und damit verhindert werden, dass die Betroffenen langfristig in finanzielle Nöte geraten oder Schulden aufbauen.
Bis Ende April 2022 wurden rund 450 Gesuche bewilligt und gut drei Millionen Franken an Unterstützungsgeldern ausbezahlt, wie der Kanton weiter schreibt. Mehr als die Hälfte der Gesuchstellenden waren Alleinerziehende oder Paare mit Kindern. Neben der finanziellen Sicherung konnten im Rahmen der Corona-Hilfe rund 1000 Betroffene beraten werden.