Urteil Tötungsdelikt Buchs

Freundin getötet: Somalier muss 14 Jahre hinter Gitter

28.11.2022, 19:26 Uhr
· Online seit 28.11.2022, 14:08 Uhr
Ein 25-jähriger Somalier aus Buchs soll seine Freundin und Mutter des gemeinsamen Kindes zu Tode geprügelt haben. Der Staatsanwalt forderte 12 Jahre Freiheitsentzug, der Verteidiger 4,5 Jahre. Am Montag wurde das Urteil verkündet.

Quelle: TVO

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Ein heute 25-jähriger Somalier soll seine Freundin jahrelang brutal geschlagen haben. Am Abend des 23. Februar 2021 schlug er mit der Stange eines Kleiderständers so heftig zu, dass sie schwere innere Blutungen und eine Fettembolie erlitt und verstarb.

14 Jahre Gefängnis und 5 Jahre Landesverweis

Am Montag hat das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland das Urteil verkündet. Es fällt zumindest teilweise härter aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Das Gericht spricht ihn der mehrfachen einfachen Körperverletzung, der mehrfachen schweren Körperverletzung, der vorsätzlichen Tötung sowie des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Der Mann wird wegen vorsätzlicher Tötung zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und für fünf Jahre des Landes verwiesen. Hinzu kommt eine Busse von 100 Franken wegen Betäubungsmitteldelikten.

«Er habe die Freundin loshaben wollen»

Die vorsitzende Richterin betont während der Urteilsverkündung: «Wer in einer solchen Art und Weise auf eine Opfer einschlägt, muss damit rechnen, dass der Tod eintritt. Jedem durchschnittlich intelligenten Menschen dürfte das klar sein.» Es sei erwiesen, dass der Beschuldigte seine Freundin wiederholt mit Fusstritten, Gegenständen und Metallstangen geschlagen habe, sagte die vorsitzende Richterin am Montag. «Er war ausser Kontrolle und hat während rund drei Stunden in blinder Wut auf sein Opfer eingeprügelt.» Er habe die Freundin loshaben wollen.

Der Angeklagte hat für seine inzwischen dreijährige Tochter eine Genugtuungssumme von rund 50'000 Franken zu zahlen. Die Eltern des Opfers bekommen gesamthaft 75'000 Franken. Die Verfahrenskosten, die sich auf über 100'000 Franken belaufen, hat er ebenfalls zu berappen, genauso die Kosten der Anwältinnen der Tochter und der Eltern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

12 Jahre Gefängnis und Landesverweis gefordert

An der Verhandlung vergangene Woche warf der Staatsanwalt dem Beschuldigten eventualvorsätzliche Tötung vor. Er habe den Tod seiner Partnerin in Kauf genommen. Dazu kommen mehrere einfache und schwere Körperverletzung sowie Betäubungsmitteldelikte.

Der Ankläger fordert eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren und eine Busse von 100 Franken. Zudem soll der Somalier für 7 Jahre aus der Schweiz verwiesen werden. Für den in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen Mann liege zwar wohl ein Härtefall vor. Die Interessen der Gesellschaft hätten aber ein höheres Gewicht.

«Niemals den Tod gewollt»

Ganz anders sah es der Verteidiger. Sein Mandant habe die Frau nicht schwer verletzen, geschweige denn töten wollen. Die Schläge habe er eingestanden, er sei deshalb wegen mehrfacher einfacher und fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu verurteilen. Er plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren. Von einer Landesverweisung sei abzusehen.

Der Beschuldigte selbst versicherte, er habe niemals den Tod seiner Freundin gewollt. Die Vertreterin der Eltern des Opfers und jene des heute fast dreijährigen Kindes forderten eine Verurteilung gemäss Anklage. Den Hinterbliebenen seien Genugtuungszahlungen und Schadenersatz von total über 150'000 Franken auszurichten.

(sda/red.)

veröffentlicht: 28. November 2022 14:08
aktualisiert: 28. November 2022 19:26
Quelle: FM1Today

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