Am Wochenende herrschte in der Ostschweiz Kaiserwetter. Der strahlende Sonnenschein lockte so manche wieder einmal ins Freie. Einige nutzten die Gelegenheit auch, um eine Runde auf den Drei Weieren zu drehen. Doch das «Schliifiisele» birgt Gefahren. Keines der Gewässer der Drei Weieren wurde von den Behörden dafür freigegeben, es herrscht Einbruchgefahr.
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Denn nur weil es kalt ist über längere Zeit, bedeutet nicht, dass die Eisschicht tragend ist, erklärt Dionys Widmer, Mediensprecher der Stadtpolizei St.Gallen, gegenüber FM1Today. Widmer betont, dass die Missachtung der Warnhinweise lebensgefährlich sein kann.
Faustregel? Fehlanzeige!
Widmer hält fest, dass es keine Faustregel gebe, wie lange es kalt sein muss. «Die Bevölkerung kann nicht davon ausgehen, dass wenn es jetzt zwei Wochen lang eisig kalt ist, dass dann die Eisdecke genug dick ist», erklärt der Mediensprecher. Die Eisfläche wird erst ab einer Eisdicke von mindestens zwölf Zentimetern freigegeben. Davon sei man momentan weit entfernt, wie Widmer sagt.
Und Eis ist nicht gleich Eis. Damit die Fläche betreten werden kann, muss es sogenanntes «Schwarzeis» sein. Dies ist weitgehend luftblasenfrei gefrorenes, sehr kompaktes und vergleichsweise tragfähiges Eis.
Die Analyse der Eisdicke und -qualität wird durch das Strasseninspektorat durchgeführt. Gemäss Widmer entnehmen Mitarbeitende des Strasseninspektorats regelmässig Proben. Zum einen messen sie die Dicke der Eisschicht und überprüfen auch, ob es sich um «schwarzes Eis» handelt oder ob es beispielsweise Schnee- oder Lufteinschlüsse im Eis hat.
Eisfläche ist gekennzeichnet
Ob die Eisfläche in den Drei Weieren für das Betreten freigegeben ist oder nicht, ist laut Widmer immer gekennzeichnet. Die Stadtpolizei weist darauf hin, dass Eisflächen im Zweifelsfall nie betreten werden sollten. Im Fall der Drei Weieren seien momentan überall Warnhinweise um die Weier platziert. Zudem habe man im Zuge der Ereignisse vom Wochenende gewisse Bereiche nochmals ganz durch das Strasseninspektorat abgesperrt.
Die Stadtpolizei kontrolliert die Gewässer im Winter nicht regelmässig und appelliert hier auch an die Eigenverantwortung. Denn durch eine unbedachte Aktion gefährde man nicht nur sein Leben, sondern auch jenes der Rettenden.