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St.Galler Kantonsrat schränkt Umsetzung der Pflegeinitiative ein

Junisession

St.Galler Kantonsrat schränkt Umsetzung der Pflegeinitiative ein

03.06.2024, 20:19 Uhr
· Online seit 03.06.2024, 19:30 Uhr
Der St.Galler Kantonsrat hat am Montag die Modalitäten für die Umsetzung der Pflegeinitiative beschlossen. FDP und SVP setzten unter anderem eine Rückzahlungspflicht beim Abbruch der Ausbildung durch.
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Bei der Umsetzung der Pflegeinitiative ist als erste Phase eine «Ausbildungsoffensive» geplant. Im Kanton St.Gallen sollen dafür innert acht Jahren maximal 128 Millionen Franken ausgegeben werden.

Die Regierung schlug jährliche Ausbildungsbeiträge für Studierende oder Wiedereinsteigende zwischen 25'000 und 40'000 Franken vor. Die vorberatende Kommission forderte tiefere Beträge zwischen 20'000 und 30'000 Franken.

Weiter verlangte die Kommission, dass die Studierenden die Gelder zurückzahlen müssen, sollten sie im Anschluss an ihr Studium «nicht im Kanton St. Gallen und in der Pflege arbeiten».

Widerstand der Regierung

Dagegen wehrte sich die Regierung mit einem Gegenantrag. Die Studierenden benötigten die Ausbildungsbeiträge zur Existenzsicherung, argumentierte sie. Bei der Rückzahlung der Leistungen müssten sie sich deshalb verschulden. Zudem würden die Kontrollen einen grossen administrativen Aufwand verursachen.

Im Rat setzte sich zuerst die Forderung der vorberatenden Kommission nach tieferen Ausbildungsbeiträgen durch. Danach ging es um die Rückzahlungspflicht. Dazu reichten FDP und SVP Anträge mit abgeschwächten Varianten ein.

Keine solche Verpflichtung wollten die Fraktionen von Mitte-EVP sowie SP-Grüne-GLP. Damit werde die Attraktivität der Kantons St.Gallen als Ausbildungsstandort gefährdet, warnte Gesundheitschef Bruno Damann (Mitte). In anderen Kantonen gebe es diese Einschränkung nicht.

Abgeschwächte Rückzahlungspflicht

In einer Reihe von Abstimmungen entschied sich dann die Mehrheit des Kantonsrats für den FDP-Antrag. Damit müssen Studierende bei einem Abbruch der Ausbildung die Hälfte der bereits ausbezahlten Beiträge zurückzahlen.

Mit einer Stimme Differenz wurde zudem beschlossen, dass die Studierenden nach dem Abschluss der Ausbildung während zwei Jahren «lückenlos als Pflegefachpersonen in der Schweiz» tätig sein müssen.

Pro Monat, in dem sie diese Bedingung nicht erfüllen, wird ein Vierundzwanzigstel der ausbezahlten Ausbildungsbeiträge zurückverlangt. Die zweite Lesung des Geschäfts findet bereits am Dienstag statt.

(sda)

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veröffentlicht: 3. Juni 2024 19:30
aktualisiert: 3. Juni 2024 20:19
Quelle: FM1Today

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