Geschwindigkeitskontrollen

Töff fährt zweimal zu schnell in die Kontrolle – im Männchen

22.02.2021, 12:45 Uhr
· Online seit 22.02.2021, 12:10 Uhr
Über das Wochenende hat die Kantonspolizei St.Gallen an mehreren Orten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. 24 Verkehrsteilnehmer müssen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht werden. Besonders aufgefallen ist ein Motorradfahrer am Stoss.
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Sowohl am Samstag- wie auch am Sonntagnachmittag wurden in Altstätten auf der Stossstrasse Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei wurden zwölf Motorräder und zwei Autos mit einer Geschwindigkeit von 107 km/h und mehr, bei erlaubten 80 km/h gemessen. Die drei höchsten Messungen wurden bei zwei Motorrädern mit 132 km/h respektive 131 km/h und bei einem überholenden Auto mit 124 km/h gemessen.

Motorrad fährt gleich zweimal in die Kontrolle

Besonders aufgefallen ist ein Motorrad, welches an beiden Messtagen nur auf einem Rad mit überhöhter Geschwindigkeit die Messstelle passierte. Am Samstag wurde mit 109 km/h und am Sonntag von 118 km/h gemessen. «Einen solchen Fall habe ich noch nie gesehen», sagt Hanspeter Krüsi, Sprecher der Kantonspolizei St.Gallen. Es komme zwar immer wieder vor, dass Motorradfahrer wegen überhöhtem Tempo geblitzt werden, während sie auf einem Rad fahren. Aber dass jemand gleich an zwei Tagen hintereinander an der gleichen Stelle erwischt werde, sei besonders. 

In Zuzwil ergaben die Messungen von zwei Autos Geschwindigkeit von 111 km/h und 119 km/h bei erlaubten 80 km/h. Ein Motorrad wurde mit 105 km/h gemessen.

Fälle liegen nun bei der Staatsanwaltschaft

In Staad stellte das Messgerät bei zwei Motorrädern Geschwindigkeiten von 107 km/h und 115 km/h fest. Signalisiert waren 80 km/h. Ein Auto konnte mit 116 km/h gemessen werden.

Im Ausserortsbereich von Wittenbach konnte ein Auto mit 117 km/h und in Ricken eines mit 106 km/h bei erlaubten 80 km/h gemessen werden.

In Gams wurden zwei Autos mit 75 km/h und 72 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen.

Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich nun vor der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verantworten. Nebst einer Busse müssen sie allenfalls mit administrativen Massnahmen, wie einem Entzug des Führerausweises oder der Androhung dazu, rechnen.

(pd/red.)

veröffentlicht: 22. Februar 2021 12:10
aktualisiert: 22. Februar 2021 12:45
Quelle: FM1Today

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