Wahlmanipulation

Bundesgericht spricht Frauenfelds Ex-Stadtschreiber schuldig

· Online seit 25.08.2023, 13:58 Uhr
Das Bundesgericht hat das Urteil der Vorinstanzen gegen den früheren Stadtschreiber von Frauenfeld bestätigt. Bei den Grossratswahlen vom März 2020 soll er das Ergebnis mit manipulierten Wahlzetteln verfälscht haben.
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Das Bundesgericht hat die Beschwerde des ehemaligen Stadtschreibers abgewiesen, wie dem am Freitag veröffentlichten Urteil zu entnehmen war. Damit folgte das Bundesgericht den Vorinstanzen. Die Thurgauer Gerichte verurteilten den Mann wegen qualifizierter Wahlfälschung zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe bedingt.

Gemäss Urteil des Bundesgerichts plädierte der Beschuldigte auf einen Freispruch. Er hatte die Vorwürfe stets bestritten und führte Zweifel an den ihn belastenden Indizien ins Feld. Das Bundesgericht kommt jedoch in seinem Urteil zu Schluss: «Der Anklagesachverhalt ist willkürfrei erstellt.»

Wegen Fehler bei der Auszählung hatte die SVP im Bezirk Frauenfeld zunächst einen zusätzlichen Sitz auf Kosten der Grünliberalen (GLP) gewonnen. Auf Insistieren der GLP wegen ihres auffallend tiefen Wähleranteils in der Stadt Frauenfeld wurde die Wahl überprüft.

Dabei soll der ehemalige Stadtschreiber bei einer Nachzählung den Fehler erkannt und rund 100 unveränderte Wahlzettel der GLP vernichtet und durch SVP-Wahlzettel ersetzt haben, die er aus dem Restbestand an Wahlunterlagen nahm. Damit habe er den ursprünglichen Fehler bei der Auszählung in seinem Wahlbüro so vertuschen wollen, dass es zu keiner Sitzverschiebung gekommen wäre, hiess es im Gerichtsurteil.

Der Thurgauer Grosse Rat korrigierte im Juli 2020 die Sitzverteilung zugunsten der GLP.

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veröffentlicht: 25. August 2023 13:58
aktualisiert: 25. August 2023 13:58
Quelle: sda

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