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Kinderporno als «Witzfilm» – Fallzahlen im FM1-Land steigen

Gruppenchat-Videos

Kinderporno als «Witzfilm» – Fallzahlen im FM1-Land steigen

13.08.2020, 11:44 Uhr
· Online seit 13.08.2020, 08:14 Uhr
Ein 41-Jähriger wurde vom Bezirksgericht Frauenfeld verurteilt, weil er ein Video weitergeleitet hatte, welches zeigte, wie ein Minderjähriger ein Huhn penetrierte. Für den Angeklagten war das Video ein «Witzfilmchen». In St.Gallen und Zürich nehmen die Fälle dieser Art zu.
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Der 41-Jährige hatte im März 2019 über einen Messenger-Dienst ein Video weitergeleitet, in dem zu sehen war, wie ein minderjähriger Bub ein Huhn penetrierte, wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt. Dafür musste er sich am Montag vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten.

Keine sexuelle Motivation

«Es ist allgemein bekannt, dass die Verbreitung von Kinderpornografie verboten ist», begründete die Staatsanwaltschaft die Klage. «Als der Beschuldigte das Video weiterleitete, war ihm bewusst, dass er damit mindestens möglicherweise kinderpornografisches Material verbreitete.»

Die Staatsanwaltschaft hielt dem Mann zugute, dass er keine sexuelle Motivation hatte und das Video als «Witzfilmchen» betrachtete. Die Anklage wurde im abgekürzten Verfahren abgehandelt, denn Staatsanwalt und Verteidiger waren sich über die Strafzumessung einig. Nebst den Verfahrenskosten muss der Verurteilte die Gerichtskosten und die Anwaltskosten im Gesamtwert von rund 7300 Franken übernehmen.

Mehr Fälle von verbotener Pornografie

Im Allgemeinen ist die Tendenz der Fälle von verbotener Pornografie in den letzten Jahren steigend. So gab es 2017 und 2018 im Kanton St.Gallen jeweils 141 Fälle von verbotener Pornografie. 2019 waren es 155 Fälle und in der ersten Hälfte von 2020 bereits 131. Diese Zahlen seien allerdings mit einer gewissen Vorsicht zu behandeln, sagt Florian Schneider, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen: «Es handelt sich hier um die Anzahl Fälle und lässt keinen Rückschluss auf die Anzahl Beschuldigter zu.»

Im Kanton Thurgau gab es 2019 80 Fälle, in denen verbotene, pornografische Inhalte gefunden wurden, in 21 der Fälle waren 30 Jugendliche beteiligt. 2020 zählt der Thurgau bisher 18 Fälle. Der Kanton Zürich meldet für das Jahr 2019 sogar einen Rekord. 278 Jugendliche wurden wegen Pornografie verzeigt, teilte die Oberstaatsanwaltschaft mit. Im Vergleich zum Vorjahr bedeute dies einen Anstieg von 230 Prozent.

«Videos machen in Gruppenchats die Runde»

«Ich gehe davon aus, dass man auf fast jedem Smartphone verbotene Inhalte findet», sagt der Zürcher Anwalt Martin Steiger vergangenen Dezember gegenüber FM1Today. «Häufig werden solche Videos als ‹lustige› oder eben ‹Witzvideos› weitergeleitet.» Diese Videos würden vor allem in Gruppenchats die Runde machen.

«Bei Verdacht sichtbar protestieren»

Auch Daten, die auf dem Handy gelöscht werden, können noch zum Verhängnis werden. «Es ist sehr anspruchsvoll, Daten vollständig zu löschen», sagt Martin Steiger. Er rät deshalb: «Wenn man ein Video erhält, bei dem man den Verdacht hat, dass es strafbar sein könnte, sollte man sichtbar protestieren.» Man soll dem Absender beispielsweise antworten: «Hey, schick mir nicht solche Bilder oder Videos» und davon am besten einen Screenshot machen. Anschliessend sollten die Videos und Bilder vom Handy oder Computer gelöscht werden. «So schafft man sich eine Grundlage, sich allenfalls erfolgreich verteidigen zu können, sollte es ein Strafverfahren geben.»

(red./abl/dab)

veröffentlicht: 13. August 2020 08:14
aktualisiert: 13. August 2020 11:44
Quelle: FM1Today

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