Leichenfund Zezikon

«Sie haben mein Kind wie Abfall entsorgt» – drei Männer vor Gericht

11.05.2021, 08:16 Uhr
· Online seit 10.05.2021, 18:59 Uhr
Wegen der Störung des Totenfriedens hatten sich am Montag drei Männer vor dem Bezirksgericht Frauenfeld zu verantworten. Weil deren Leiche im Wald in Zezikon deponiert und erst Monate später gefunden wurde, gab es keine Möglichkeit, die Todesursache zu klären.

Quelle: tvo

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Der in eine Decke und einen Teppich eingerollte und verschnürte Körper der damals 20-Jährigen wurde am 25. Januar 2018 vom Waldbesitzer entdeckt. Die junge Frau war Mitte November 2017 im Kanton Aargau als vermisst gemeldet worden. Eine Woche nach dem Leichenfund wurde ein heute 40-jähriger Niederländer festgenommen. Er und seine zwei Komplizen standen am Montag vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. «Alle geben sich reuig und betonen, dass es ein grosser Fehler gewesen sei, die Leiche verschwinden zu lassen», sagt TVO-Reporterin Miriam Cadosch, die vor Ort war.

Ebenfalls im Gerichtssaal befand sich die Mutter des Opfers: «Wie können sie damit leben? Sie haben mein Kind wie Abfall im Wald liegen gelassen. Das ist unmenschlich», sagt sie gegenüber TVO.

Todesursache ungeklärt

Das Urteil wird voraussichtlich am 28. Mai eröffnet. Beschuldigt sind ein 40-jähriger Niederländer, ein 51-jähriger Schweizer und ein 39-jähriger Schweizer. Die 20-jährige Frau aus dem Kanton Aargau war Anfang November 2017 in der Wohnung des Niederländers gestorben.

Der anfängliche Tötungsverdacht gegen den Mann konnte im Laufe der Untersuchung nicht erhärtet werden. Nicht zuletzt, weil die Leiche erst Ende Januar 2018 gefunden wurde, konnte die Todesursache nicht mehr geklärt werden.

Es ging deshalb um die Handlungen nach dem Tod der jungen Frau. Statt Ambulanz oder Polizei zu alarmieren, rief der Niederländer zwei Freunde zu Hilfe. Gemeinsam verpackten sie den Leichnam in einen farbigen Duvetüberzug, eine lilafarbene Decke und einen grünen Teppich und verschnürten alles mit Paketschnur.

Dann fuhren die beiden Schweizer die Leiche in ein Waldstück bei Zezikon, wo sie sie ablegten. Nach eigenen Angaben sprachen die beiden noch ein Gebet für die Tote, dann fuhren sie zurück. Erst drei Monate später wurde der Teppich und sein trauriger Inhalt gefunden.

Störung des Totenfriedens

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio Störung des Totenfriedens vor. In der Befragung vor Gericht konnten beide keine Erklärung für ihr damaliges Verhalten geben. Das Ganze belaste sie noch heute schwer. Als die Leiche aus der Wohnung war, entsorgte der Niederländer die Sachen der jungen Frau in einem Müllcontainer.

Der heute 40-Jährige hat sich zudem wegen mehrerer weiterer Delikte zu verantworten, strafrechtlich am schwersten wiegt Vergewaltigung einer 19-Jährigen im August 2019 in einem Hotelzimmer in Chur. Diesen Vorwurf wies der Beschuldigte in der Befragung zurück. Der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich erfolgt. Sie hätte jederzeit die Möglichkeit gehabt, zu gehen oder nach Hilfe zu rufen.

Dem widersprach die Staatsanwältin. Der Mann habe die viel jüngere Frau mit physischer und psychischer Gewalt bedroht und extrem eingeschüchtert. Unter anderem habe er ihr Medienberichte gezeigt, die ihn als möglichen Mörder jener im Wald gefundenen jungen Frau bezeichneten.

Eine Freiheitsstrafe, zwei Geldstrafen

Die Anklägerin forderte für den 40-Jährigen eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten sowie eine Busse von 500 Franken. Zudem sei er für 7 Jahre des Landes zu verweisen.

Für den 51-jährigen verlangte sie eine bedingte Geldstrafe von 340 Tagessätzen zu 30 Franken sowie 1000 Franken Busse, für den 39-Jährigen eine bedingte Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu 90 Franken und eine 2000-Franken-Busse.

Der Verteidiger des Niederländers plädierte auf Freispruch vom Vergewaltigungsvorwurf. In den anderen Punkten, die sein Mandant weitgehend gestanden hatte, sei er schuldig zu sprechen. Angemessen sei eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal zehn Monaten und 500 Franken Busse.

Freispruch für Mitbeschuldigten gefordert

Die Verteidiger der beiden Mitbeschuldigten forderten vollumfängliche Freisprüche ihrer Mandanten. Von einer Störung des Totenfriedens könne man aufgrund verschiedener juristischer Überlegungen nicht sprechen. Der Leichnam sei nicht versteckt worden. Die beiden hätten ihn auch nicht «verunehrt» oder schlecht behandelt. Sie hätten noch für die Verstorbene gebetet.

Die beiden hätten im Schock gehandelt, und es gebe gewichtige Anzeichen von Schuldunfähigkeit zur Tatzeit. Beim 51-Jährigen sei beim Anblick der toten jungen Frau der Tod seiner eigenen erwachsenen Tochter wieder hochgekommen. Der 39-Jährige sei – wie der Ältere – schon zuvor psychisch angeschlagen gewesen und habe in einer psychischen Ausnahmesituation gehandelt.

(SDA/TVO)

veröffentlicht: 10. Mai 2021 18:59
aktualisiert: 11. Mai 2021 08:16
Quelle: sda

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