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Thurgauer Regierungsrat weist Wahlbeschwerde von Grünen-Kantonsrat ab

Nationalratswahlen

Thurgauer Regierungsrat weist Wahlbeschwerde von Grünen-Kantonsrat ab

01.11.2023, 12:48 Uhr
· Online seit 01.11.2023, 11:08 Uhr
Im Nachgang zur Nationalratswahl ist im Kanton Thurgau eine Wahlbeschwerde von Kantonsrat Jost Rüegg (Grüne) eingegangen. Der Regierungsrat hat die Beschwerde jetzt abgewiesen. Es gebe keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten.

Quelle: TVO

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Doppelte Wahlunterlagen im Vorfeld und technische Probleme im Frauenfelder Wahlzentrum am Wahlsonntag selber. Der Grünen-Kantonsrat Jost Rüegg vermutete nach dem Wahlsonntag am 22. Oktober Unregelmässigkeiten bei der Ergebnisermittlung. Er wollte, dass die Ermittlung der Wahlresultate ab den Gemeindeprotokollen von unabhängiger Stelle überprüft werden.

Verzögerung in Frauenfeld ohne Konsequenzen

Der Thurgauer Regierungsrat geht auf die Beschwerde von Rüegg aber nicht ein, das teilt die Staatskanzlei am Mittwoch mit. In seinem Entscheid bestätigt er nochmals, dass es am Nachmittag des Wahlsonntags einzig zu einer Verzögerung bei der Generierung der detaillierten Gemeindeprotokolle gekommen ist. Die Ergebnisse seien aber korrekt ermittelt worden und im Ergebnisermittlungssystem vorgelegen, die Verzögerung hatte demnach keine Auswirkungen auf das Ergebnis.

Sämtliche Protokolle des Kantons und aller Gemeinden standen am Sonntag zur Verfügung, das letzte wurde um 19.57 Uhr auf die Webseite geladen. Sie sind seit diesem Zeitpunkt publiziert und können von jeder Person eingesehen werden. «Es gibt aus Sicht des Regierungsrats keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten», steht in der Mitteilung.

Richtig gehandelt bei den falschen Wahlunterlagen

«Betreffend die fehlerhaften Wahlbroschüren sind dem Regierungsrat 90 Fälle bekannt, stimmberechtigt waren 179'191 Personen», so der Kanton. Abklärungen in der Druckerei hätten ergeben, dass nicht von einer wesentlich grösseren Zahl an falsch zusammengesetzten Wahlzettelbroschüren (gewisse Listen doppelt, andere fehlend) auszugehen sei.

Die Staatskanzlei informierte die Öffentlichkeit und die Gemeinden sofort über diesen Fehler. Die betroffenen Stimmberechtigten konnten die fehlerhaften Wahlzettelbroschüren austauschen. Zusätzlich wurden alle Stimmberechtigten mit einem Flyer über den Fehler informiert und aufgefordert, ihre Wahlunterlagen zu prüfen.

Auch die statistischen Angaben zur Parteienstärke hätten mit der Ermittlung des Hauptergebnisses nichts zu tun. Sie würden im Nachgang der Wahlen in Form einer separat aufbereiteten Grafik erstellt und seien eine Dienstleistung für die Parteien, die Medien und die Öffentlichkeit.

Der Fehler sei entstanden, weil in einer Exceldatei ausserhalb des Ergebnisermittlungssystems aufgrund einer Änderung in einem Tabellenblatt eine Summenformel falsch gesetzt war, wodurch eine Zeile nicht in die Berechnungen einbezogen worden ist. Der Fehler wurde nach seiner Feststellung korrigiert und kommuniziert.

Beschwerdeführer nicht zufrieden

Jost Rüegg findet die Antwort der Staatskanzlei «unklug». Rüegg betont im Interview mit FM1Today, dass die Resultate vom Wahlsonntags nicht unabhängig nachvollzogen werden können. Es gehe um die fehlende Transparenz: «Die gleiche Behörde, die einen Fehler gemacht hat, sagt nun, dass alles richtig sei.» Für ihn sei dies stossend. «Dass der Regierungsrat seine Behörden in Schutz nimmt, ist nachvollziehbar. Aber da ist eine klare Befangenheit im Raum», so der Grünen-Kantonsrat.

Rüegg fordert weiterhin, dass eine unabhängige Stelle solche Dinge überprüfen müsse. Das verlorene Vertrauen könne nur so wieder hergestellt werden. «Mir geht es hier ums Prinzip und um die Glaubwürdigkeit der Behörden.» Ob er das Ganze vor Bundesgericht zieht oder andere Schritte ergreifen will, weiss Rüegg noch nicht. Er werde sich aber in den nächsten Tagen Gedanken machen.

Bundesrecht steht im Weg

Beim Kanton kann man Rüeggs Aufruhr nicht nachvollziehen. Laut Paul Roth, Staatsschreiber des Kanton Thurgau, handle es sich hier um Bundesrecht: «Der Entscheid über eine Wahlbeschwerde zu den Nationalratswahlen muss laut Bundesgesetz über die politischen Rechte durch den Regierungsrat erfolgen. Wenn dieser Anzeichen oder Anhaltspunkte für Unstimmigkeiten sieht, wird eine unabhängige Untersuchung eingeleitet.» Da aber die in der Wahlbeschwerde gerügten Punkte aus Sicht der Regierung keine Überprüfung notwendig machen, gebe es auch keine.

(red./mma)

veröffentlicht: 1. November 2023 11:08
aktualisiert: 1. November 2023 12:48
Quelle: FM1Today

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